Rede im Niedersächsischen Landtag zur Haushaltspolitik der Staatskanzlei in den Jahren 2012/2013 - Europa und Medien
07. Dezember 2011
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir leben in einer starken, stabilen und solidarischen Europäischen Union. Wir haben speziell in diesem Jahr gezeigt, dass wir in einem gemeinsamen Europa leben und nur gemeinsam aus der Krise kommen. Angesichts der globalen Märkte und der Veränderungen in der Weltpolitik ist ein vereintes Europa heute noch wichtiger als vor 50 Jahren. Besonders jetzt ist es wichtig, für Europa zu werben und die Vorteile, die Deutschland und auch Niedersachsen in Europa haben, aufzuzeigen. Das zeigt auch der Haushaltsplanentwurf der Staatskanzlei.
Er hat einen Umfang von rund 34 Millionen Euro für die Jahre 2012 und 2013.
Das bedeutet, dass wir rund 1,6 Millionen Euro mehr ausgeben, als im Jahr zuvor.
Ein durchaus wichtiger Aspekt der Europapolitik ist der Binnenmarkt für Niedersachsen, denn über zwei Drittel der niedersächsischen Exporte gehen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Besonders an der Vollendung des Binnenmarktes ist es wichtig, dass sich Niedersachsen beteiligt und sich für die niedersächsischen Werte einsetzt.
In diesem Zusammenhang ist übrigens auch die aktuelle Euroschuldenkrise zu sehen. Denn der Euro ist nur die währungspolitische Fortsetzung des Binnenmarktes. Fällt der Euro, steht auch der europäische Binnenmarkt wieder zur Disposition. In diesem Sinne geht es in der aktuellen Krise um viel mehr, als nur eine geldpolitische Frage. Es geht mit dem Binnenmarkt um das Fundament unseres Wohlstands. Und mit der sich abzeichnenden Reform der europäischen Finanzverfassung geht es ans Herz von Demokratie und Marktwirtschaft in Europa. Man kann also mit Fug und Recht behaupten – Europa ist heute wichtiger als es je war.
Das Land Niedersachsen steht aber auch vor anderen großen Herausforderungen - wie der demografische Wandel, die Globalisierung und der Klimawandel. Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen wird das Land von der EU unterstützt. Für den Förderzeitraum 2008 bis 2013 hat Niedersachsen rund 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt bekommen. Die Ergebnisse, wie die Schaffung neuer Arbeitsplätze oder Reduzierung der Arbeitslotsenquote haben gezeigt, dass die EU-Fördermittel aus der Niedersächsischen Förderlandschaft nicht weg zu denken sind. Ich bin mir sicher, dass Niedersachsen auch in den Jahren danach entsprechende Mittel erhalten wird.
Niedersachsen und die Niederlande pflegen seit vielen Jahren eine enge Zusammenarbeit, die insbesondere durch den Aufbau der "European Medical School" in Oldenburg und Groningen hervorgehoben wird. Auch die "EUREGIO Gronau" und die "Ems-Dollart-Region" haben einen wichtigen Beitrag zur Kooperation beider Länder geleistet. Speziell für diese Zusammenarbeit investieren wir 86.000 Euro für 2012 und 2013. Aber auch die internationalen Beziehungen fördern wir in diesem Haushaltsentwurf mit 490.000 Euro. Das ist ein wichtiger Faktor für tatkräftige Europapolitik in Niedersachsen, gerade in Zeiten des schnellen Wandels.
Zum Abschluss noch eine Anmerkung:
Die Politik der Europäischen Union hat große Auswirkungen auf Niedersachsen. Daher hat die Staatskanzlei in ihrem Europapolitischen Konzept entsprechende Aktivitäten in Brüssel deutlich aufgelistet. Die Landesregierung steht für ihr europapolitisches Engagement und wird daher das 2. Konzept fortschreiben und im nächsten Jahr das 3. Konzept vorlegen. Bereits das bestehende Konzept hat gezeigt, dass wir Europa konsequent unterstützen und im Blick behalten wollen. Es ist aber auch wichtig, dass wir uns gemeinschaftlich auf Landesebene für ein effizientes und transparentes politisches Handeln in der EU einsetzen. Die Landesparlamente müssen sich noch aktiver an den Entscheidungsprozessen der Europäischen Union beteiligen. Nur so können wir Europa mitgestalten und in einem gemeinsamen Europa mitwirken.
Das bedeutet aber auch, dass wir die Zusammenarbeit mit der Vertretung Niedersachsen in Berlin und in Brüssel verstärken müssen. Um das weiter fortzuführen erhöhen wir die Mittel in 2012 auf 576.000 und in 2013 auf 583.000 Euro.
Im Medienbereich haben wir in Niedersachsen in diesem Jahr tiefgreifende Veränderungen auf den Weg gebracht.
Mit dem vom Landtag im Juni beschlossenen 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir einen Paradigmenwechsel zugestimmt. Wir haben die Abkehr von der geräteabhängigen Gebühr beschlossen und ein einfaches, transparentes und faires System in Form der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe eingeführt.
Nicht nur das, dieses System ist auch kostengünstig. Insgesamt soll das Gebührenaufkommen nach der Umstellung (ab 2013) nicht steigen.
Das ist erfreulich, ich möchte aber trotzdem darauf hinweisen, dass das Ziel der Gebührenstabilität nur erreicht werden kann, wenn ARD und ZDF ein größeres Kostenbewusstsein entwickeln. Momentan liegt die Gebühr bei 17,98 € im Monat - das sind 216 € im Jahr. Das ist genug – es könnte auch weniger sein.
Aber wie ist das zu erreichen? Gebührensenkungen und langfristige Beitragsstabilität können nur gewährleistet werden, wenn sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk aktiv daran beteiligt, sowohl den Programmauftrag, als auch die sich ausweitenden Programmangebote zu überprüfen.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, dass es mich freuen würde, wenn nach dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch der 14. – der sogenannte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – bald überall beschlossen werden könnte. Denn das Hauptziel dieses Vertrages, der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, ist zu wichtig, als dass die Länder den Beschluss auf die lange Bank schieben und so das Inkrafttreten verzögern sollten.
Auch im Bereich Medienkompetenz sind wir nicht untätig. Hier wird das Medienkonzept der Landesregierung in Zukunft helfen die Medienbildung in Niedersachsen noch besser zu strukturieren und zu verstetigen. Mit dem Konzept wird die medienpädagogische Aus- und Fortbildung verbessert, die Medienkompetenz gestärkt und das niedersächsische Bildungsnetz weiterentwickelt.
Rede im Niedersächsischen Landtag zum Antrag der CDU-Fraktion: Kein Europa ohne Volkswagen – VW-Gesetz sichert Wachstum und Beschäftigung in Niedersachsen, Europa und der Welt.
07. Dezember 2011
Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Mit seinen 110.000 Mitarbeitern ist die Fahrzeugproduktion der größte Arbeitgeber unseres Landes. Zählt man die Zulieferindustrie hinzu, hängen fast 30% aller Industriearbeitsplätze in Niedersachsen von der Automobilindustrie ab.
VW mit seinen Standorten in Wolfsburg, Emden, Braunschweig, Salzgitter und auch Osnabrück zählt allein ca. 100.000 Beschäftigte in Niedersachsen - ca. 350.000 sind es weltweit -.
Sie wissen, dass die FDP der Beteiligung des Staates an Industrieunternehmen kritisch gegenübersteht.
Aber die niedersächsische FDP trägt selbstverständlich den Wunsch der Mehrheit in unserem Land mit, an der Beteiligung des Landes Niedersachsen an VW festzuhalten.
Die FDP-Fraktion tut dies auch völlig unbeeindruckt von anderslautenden Empfehlungen aus Brüssel und Berlin.
Erst das Land und dann die Partei!
Wir sind zwar der Meinung, dass ein weltweit aufgestellter Konzern, der in den Zukunftsmärkten China, Indien und Osteuropa (Russland) sowie Mexiko und Amerika erfolgreich tätig ist, selbstständig agieren kann - und zwar unabhängig von der Politik. Aber ich verstehe den Willen, diesen Expansionsprozess im Interesse der niedersächsischen Standorte und Arbeitsplätze beeinflussen zu wollen.
Nicht das erste Mal befassen wir uns im Landtag mit dem VW-Gesetz und der Kritik der Kommission und des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) an den Mehrheitsverhältnissen.
Die Bundesregierung hat nach dem EUGH-Urteil zum VW-Gesetz ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das alle europarechtlichen Vorgaben erfüllt.
Die Kritik der EU richtet sich in erster Linie gegen die sogenannte Sperrminorität von 20%. Das ist aber legal.
Paragraph 179 des Aktiengesetzes sagt zwar, dass die Sperrminorität generell bei 25% liegen sollte, lässt aber auch unterschiedliche Regelungen zur Höhe von Sperrminoritäten zu und steht damit auch nicht im Widerspruch zum EU-Recht.
Wir sind uns einig, dass es bei diesen Mehrheitsverhältnissen und den damit verbundenen Einflussmöglichkeiten des Anteilseigners Niedersachsen bleiben soll. Nicht umsonst haben wir in der letzten Legislaturperiode 80 Mio. € durch die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft (HanBG) eingesetzt, um durch Aktienzukauf die 20% halten zu können.
Die jetzt geäußerte Absicht der Kommission, die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes erneut vorzunehmen, verstehe ich überhaupt nicht!
Stabilitätsunion statt Schulden-Europa – Keine neuen Millionenrisiken für Niedersachsen
Rede im Niedersächsischen Landtag anlässlich der Aktuellen Stunde am 14. September 2011
Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident, meine Damen und Herren
Wir haben diese Aktuelle Stunde beantragt, weil wir der Meinung sind, dass auch der Landtag sich mit der Diskussion um die Währungsstabilität, den Euro usw. beteiligen muss.
Das Tempo mit dem Milliardenkredite gewährt werden ist für den Normalbürger nicht mehr nachvollziehbar. Das Vertrauen in den Euro ist stark erschüttert. Nur jeder fünfte Deutsche hat noch Vertrauen in den Euro.
Es ist mir schier unbegreiflich, wie leichtfertig einige Berliner Politiker mit diesem Thema umgehen. 70% der Deutschen machen sich Sorgen, dass die Eurokrise die deutschen Steuerzahler massiv belasten könnte und alles, was dem selbsternannten Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück dazu einfällt ist: "Natürlich müssen die Deutschen zahlen!" Dieses Maß an Arroganz lässt sich nur schwer überbieten!
Auslöser dieser Krise ist das unsolide Finanzgebaren einiger Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die sog. PIGS (Portugal, Irland, Griechenland, Spanien). Im Fokus der Auseinandersetzung steht aktuell Griechenland. Es ist mittlerweise kein Geheimnis, dass Griechenland nie hätte in die Währungsunion aufgenommen werden dürfen.
Der Prozess der politischen Integration, den wir auch begrüßen, war zu Lasten der wirtschaftlichen Vernunft durchgeführt worden.
Man hat geglaubt mit einer einheitlichen Währung kommt die Integration von selbst.
Dabei blieb die Stabilitätskultur auf der Strecke; die Maastrichtkriterien wurden aufgeweicht (nicht mehr als 3% vom BIP Neuverschuldung; Schuldenstand unter 60% vom BIP). Auch und vor allem von der rot-grünen Bundesregierung!
Jetzt, wo die Situation da ist werden eine Reihe von Maßnahmen diskutiert. Dabei steht im Vordergrund eine enorme finanzielle Belastung Deutschlands und damit auch unseres Bundeslandes Niedersachsen.
1. Eurobond
Die in diesem Zusammenhang heftig diskutierten Eurobonds sind auch keine grundsätzliche Lösung.
Eine auf diese Weise entstehende Transferunion, die die Risiken auf die Staatengemeinschaft überträgt; d. h. eine kollektive Haftung für Defizitsünder, würde für Deutschland ein erhöhtes Kreditrisiko bedeuten, d. h. eine ansteigende Zinsbelastung um zusätzlich 2,3 % (Kai Carstensen Ifo-Institut). Für Niedersachsen würden das schätzungsweise 600 Mio. € allein für 2012 bedeuten.
Damit ein Eurobond System funktioniert müsste eine zentrale Wirtschafts- und Finanzpolitik eingeführt werden, die haushaltspolitische Kompetenz würde nach Brüssel verlagert.
Eine Europäische Wirtschaftsregierung – wie die SPD sie fordert - lehnen wir ab. Wir wollen ein Europa der Regionen und der Subsidiarität statt den Brüsseler Zentralstaat.
All dies hat nichts mit Euroskeptizismus zu tun. Gerade wer ein stabiles geeintes Europa will, ist mit Eurobonds auf dem Holzweg.
2. Die Rolle der EZB
Wir waren in Deutschland gewohnt, dass die Deutsche Bundesbank als unabhängiger Währungshüter darauf achtete, dass die D-Mark stabil blieb. Die Verpflichtung zur Geldwertstabilität hat in Deutschland Verfassungsrang. (Art. 88 S. 2 GG).
Diesen Pfad der Tugend hat die EZB verlassen, in dem sie sog. "Ramschanleihen" der Defizitsünder aufgekauft hat. Die EZB hält z.Z. solche Anleihen im Wert von 143 Mrd. €!
Dies geschah gegen den Willen des neuen Präsidenten der Deutschen Bundesbank. Der deutsche Chefvolkswirt der EZB trat jüngst zurück.
Ich zitiere aus der FAZ zur Personalie Stark
"Das Durchwursteln müsse endlich zu Ende sein, ist aus Starks Umfeld zu hören. Es müsse ein Ende der Diskussion über immer größere Rettungsprogramme geben, welche die soliden Länder und letztlich Europa in den Abgrund rissen".
3. Europäischer Stabilisierungsfond
Der Euro-Rettungsfond, der demnächst im Deutschen Bundestag zur Abstimmung steht, soll nach einem stringenten Kontrollverfahren, den Euro-Staaten, die diese Finanzhilfe beantragen, helfen, ihre Zahlungsfähigkeit zu sichern. Der ESM gilt als ultima Ratio zur Sicherung der Stabilität des Euro-Währungsgebiets.
Ich bin fest überzeugt davon, dass das Gesetz zur Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) Ende September eine Mehrheit erhält.
Es haben sich Zweifel ergeben, ob und inwieweit Griechenland überhaupt noch in der Lage ist, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Nein, es ist ziemlich sicher, dass es nicht ohne Schuldenschnitt geht.
Die NORD/LB hat - als eine der wichtigsten deutschen Banken - Griechenlandanleihen in einer Größenordnung von immerhin 50 Mio. € abgeschrieben.
Die Überlegungen des Bundeswirtschaftsministers sind daher äußerst begrüßenswert. Denn wenn die sog. Troika aus EU, IWF und EZB feststellt, dass Griechenland die Sparauflagen nicht erfüllt, kann die nächste Tranche des Rettungspaketes nicht ausgezahlt werden. Und dann wäre Athen im Oktober zahlungsunfähig.
Deswegen ist es richtig und wichtig, jetzt darüber nachzudenken, wie wir Europa eine tragfähige Finanzverfassung für die Zukunft geben können. Die geordnete Staateninsolvenz darf daher kein Denkverbot sein.
Wir wollen, dass das Haus Europa auch in Zukunft ein stabiles ordnungspolitisches Fundament hat.
Rede zu TOP 5 der Sitzung des Niedersächsischen Landtags "Entwurf eines Gesetzes zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag"
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/3437
am 28. Juni 2011
Dazu - Erhebung des Rundfunkbeitrag
Es gilt das gesprochene Wort
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
Der nach vielen Diskussionen vorliegende Rundfunk-änderungsstaatsvertrag bedeutet einen Paradigmenwechsel bei der Gebührenerhebung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Das Gebührenaufkommen wird nicht mehr geräteabhängig ermittelt, sondern wesentliche Bezugsgröße werden die Wohnung bzw. die Betriebsstätte und deren Beschäftigte sein.
An diesen Vertrag sind eine Reihe von Erwartungen geknüpft:
- Gerechte Gebührenerhebung, weil pro Haushalt und nicht wie bisher pro Gerät.
Damit einhergehend ein Ende der unliebsamen Schnüffeleien durch die GEZ.
Die Hoffnung auf ein Ende erfüllt sich leider nicht. Denn die GEZ wird noch für die Erhebung der für den Gebühreneinzug relevanten Daten gebraucht. Dazu wird dem Vernehmen nach sogar zusätzliches Personal benötigt. Wir gehen allerdings davon aus, dass die GEZ sich nach Abschluss der Umstellungsmaßnahmen personell deutlich verkleinert, zumal die geräteabhängige Gebührenerhebung einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursacht hat. Wir erreichen mit der Reform einen Bürokratieabbau!
· Das Gebührenaufkommen soll nach Umstellung ab 2013 insgesamt nicht steigen.
Eine Prognose über die Gebührenentwicklung ist schwierig. Wenn man den Aussagen der Intendanten von ARD und ZDF Glauben schenken darf, kann man schon froh sein, wenn das Ziel einer Aufkommensneutralität überhaupt erreichbar ist.
Ich halte diese Einstellung für nicht akzeptabel und möchte daran erinnern, dass der Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Grundversorgung mit Information für die öffentliche Meinungsbildung ist, d.h. er hat einen Beitrag zu einem vielfältigen Medienangebot in Rundfunk und Fernsehen zu leisten. Aufgrund der überwiegenden Finanzierung durch (Pflicht)-Gebühren und in Abgrenzung zu kommerziellen Anbietern kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine besondere gesellschaftliche Verantwortung für sein Angebot zu.
Ohne an dem dualen System von privatem und öffentlichem Rundfunk zu rütteln, muss die Frage erlaubt sein, mit wie vielen Kanälen diese Grundversorgung gesichert werden soll. Es sollte überprüft werden, wie viele zusätzliche Digitalkanäle es noch geben muss - zumal diese von vielen Menschen gar nicht zu empfangen sind. Und das, obwohl sie fast 18 Euro im Monat bezahlen. Die Debatte um einen neuen TV-Jugendsender und die ständige Ausweitung des Online-Bereichs zeigt: Das Kostenbewusstsein muss bei ARD und ZDF eine größere Rolle spielen!
Um langfristige Beitragsstabilität zu sichern und Kosten zu reduzieren ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk aufgefordert, sich aktiv, dauerhaft und konstruktiv an einer Überprüfung seines Programmauftrages und seiner sich ausweitenden Programmangebote zu beteiligen.
Ich halte daher an meiner wiederholt aufgestellten Forderung, auch eine Gebührensenkung ins Auge zu fassen, fest!
- 17,98 € - das sind 216 € im Jahr – sind meiner Ansicht genug.
· Der Vertrag stößt aber nicht auf ungeteilte Zustimmung des gebührenpflichtigen Mittelstands.
Obwohl wir während der Vertragsverhandlungen im Hinblick auf die Betriebsgrößenstruktur bereits erheblich nachgebessert haben und damit insbesondere der Situation von Kleinst- und Kleinunternehmen versucht haben, Rechnung zu tragen, erreichen uns Protestschreiben, die vor einer unzumutbaren Verteuerung warnen. Wir nehmen das sehr ernst und erwarten nach einer entsprechenden Evaluierung in 2014 bessere Erkenntnisse, um ggf. Fehlentwicklungen abzustellen. Die KEF wird mit ihrem 19. Bericht im Frühjahr 2014 die Ergebnisse der Umstellung liefern.
· Kritik hat es im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Belange dieses Staatsvertrages gegeben.
Obwohl der Landesdatenschutzbeauftragte hierzu eine differenzierte Meinung geäußert hat, kommen wir nach sorgfältiger Abwägung zu einer anderen Einschätzung. Wir glauben, dass den Grundsätzen des Datenschutzes Genüge getan ist und finden uns mit dieser Ansicht nicht allein. Den Antrag der Grünen dazu lehnen wir daher ab.
Die FDP-Fraktion stimmt diesem 15. Rundfunkänderungs-staatsvertrag zu.
26.05.2011
JadeWeserPort und Hafenhinterlandanbindung wie geplant verwirklichen
Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/2517
Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
zum wiederholten Mal befassen wir uns mit dem Bau des Jade-Weser-Ports und der dazugehörigen Hinterlandanbindung mit Lärmschutz sowie den damit verbunden verkehrlichen Problemen - wie z.B. die höhengleichen Bahnübergänge.
Das Projekt Jade-Weser-Port ist mit einem Gesamtinvest von
ca. 1 Mrd. € eines der größten Infrastrukturobjekte Niedersachsens und sicherlich auch für Deutschland. Denn 25% des deutschen Exports gehen über die See- und Binnenhäfen.
Dieser Hafen wird in Wilhelmshaven ca. 1000 bis 2000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen!
Umso wichtiger ist auch die Akzeptanz dieses Hafens bei der Bevölkerung!
Der Antrag der SPD befasst sich mit drei Themen und datiert aus dem Juni 2010 ist also 1 Jahr alt. Man könnte auch sagen er ist überholt.
Zur Aktualisierung haben CDU und FDP einen Änderungsantrag vorgelegt, der den Status noch einmal verdeutlicht. Auch die SPD hat reagiert und eine geänderte Fassung erarbeitet. Formal hat der Ausschuss Wirtschaft, Arbeit und Verkehr den alten Antrag abgelehnt.
Die Anträge befassen sich mit folgenden Schwerpunkten.
1. Inbetriebnahmezeitpunkt des Jade-Weser-Ports
Durch die Vereinbarung der Jade-Weser-Port Realisierungs-GmbH & Co. KG (JWP-R) und der Eurogate Container Terminal Wilhelmshaven GmbH & Co. KG den Hafen im August 2012 in Betrieb zu nehmen ist dieser Punkt erledigt.
2. Verkehrliche Anbindung des JadeWeserports durch die Deutsche Bundesbahn durch Zweigleisigkeit und Elektrifizierung.
Die Zweigleisigkeit der Strecke soll bis 2012 erfolgen. Das ist auch notwendig, da die mit den Ausbaumassnahmen notwendigen Teilsperrungen der Strecke im laufenden Hafenbetrieb
zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gütertransports auf der Schiene kommen kann. Voraussetzung ist natürlich die fristgerechte Abwicklung der Planfeststellungsverfahren. Die dafür notwendige Finanzierungsvereinbarung liegt meines Wissens in den Unterschriftsmappen.
Über die erforderliche Elektrifizierungen gibt es widersprüchliche Aussagen. Mein letzter Infostand ist Ende 2014. Ich bin überzeugt, dass auch der äußerste Termin ist. Fachleute der Bahn-Spediteure drängen auf eine schnellstmögliche Elektrifizierung, da das "Umspannen" in Bremen sehr zeit- und kostenaufwendig ist.
Damit sind die logistischen Voraussetzungen vorerst erfüllt.
3. Lärmschutzmassnahmen auf der Strecke und höhengleiche Bahnübergänge, Huntebrücke usw.
Diese Problembereiche sind auch für meinen Geschmack spät in die konkreten Planungen eingeflossen.
Umso wichtiger ist es, dass es nunmehr gelingt, durch vernünftige Lösungen des Lärmschutzes, der Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge sowie der Brückenproblematik die Skepsis und auch den Widerstand der Bahnanlieger zu überwinden.
Eine Verschiebung der Lärmschutzmaßnahmen auf den St. Nimmerleinstag ist nicht akzeptabel.
Viele Veranstaltungen, die wir auch im Rahmen der bevorstehenden Kommunalwahl durchführen und durchführen werden mache diese Notwendigkeit sehr deutlich.
Ich glaube, der Sache ist am wenigsten gedient, wenn wir uns gegenseitig Versäumnisse oder Fehlhandlungen vorwerfen.
Dies ist ein gemeinsames Projekt an dessen erfolgreicher Realisierung alle ein signifikantes Interesse haben sollten dies gilt es insbesondere auf Bundesebene mit einer Stimme deutlich zu machen.
Vielen Dank
TOP 3 der Sitzung des Niedersächsischen Landtags - Luft- und Raumfahrtsstandort Niedersachsen sichert Innovationskraft und hochqualifizierte Arbeitsplätze
Sitzung am 19. Januar 2011
Das Thema Luft- und Raumfahrttechnik ist wahrscheinlich eine Reaktion auf den Verkaufserfolg von AIRBUS.
"Airbus überflügelt Boeing – bis zu 3000 neue Stellen" titelt die NWZ vom 18.1.2011.
Dieser Erfolg ist hart erkämpft und keine Selbstverständlichkeit.
Wir haben auch schon andere Schlagzeilen erlebt. Wer von uns kennt noch das Rationalisierungsprogramm mit dem beziehungsreichen Namen "Dolores" dem hunderte von Arbeitsplätzen zum Opfer fallen sollten. Auch in den Werksstandorten im Nordwesten (Nordenham, Varel und Lemwerder).
Und nach dem wir dieses Szenario einigermaßen überstanden hatten – es kam nicht ganz so schlimm.
Ein neues Projekt aus dem Hause EADS – dem Mutterkonzern von AIRBUS.
"Power 8" ein neues Sanierungsprogramm.
Es drohte der Verkauf auch der niedersächsischen Standorte mit ungewissem Ausgang für die Beschäftigten.
Im Februar 2007 haben Kollegen aller Fraktionen sowohl aus Bundestag und Landtag gemeinsam mit den Kommunalvertretern der Landkreise Friesland und Wesermarsch mit der Oldenburger Erklärung eine Absicherung und Stärkung der Airbusstandorte Nordenham und Varel gefordert. Dazu gehörte im Wesentlichen der Wunsch des Verbleibs der Werke im Airbus-Verbund.
Es ist nicht nur bei Erklärungen geblieben, sondern die Landesregierung hat sich mit Zustimmung der Regierungsfraktionen – wider aller ökonomischer und ordnungspolitischer Vernunft - mit ca. 80 Mio. € am EADS-Konzern beteiligt.
Wir haben dies getan, um der sehr national ausgerichteten französischen Industriepolitik deutlich zu machen, dass auch deutsche Interessen zu wahren sind. Ich glaube, das ist auch verstanden worden.
Darüber hinaus hat die Landesregierung im Haushalt für das Jahr 2008 zusätzliche Mittel für Forschung und Entwicklung der CFK-Technologie bereitgestellt. Dies soll in den nächsten Jahren fortgesetzt werden. Das dient der Entwicklung der Produktionstechnik dieser neuartigen Komponenten u.a. in Nordenham.
Dann nahm die Entwicklung ein positives Ende.
Bekanntlich kam es zur Gründung der "Premium Aerotec GmbH".
Im Februar 2009 hat sich der Gesamtbetriebsrat für die Unterstützung durch die Landespolitik aller Parteien bedankt.
Ich zitiere noch einmal aus der NWZ vom 18.1. 2011, die Aussagen des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Busch (Varel)
"Wir haben als Premium Aerotec einen wesentlichen Beitrag geleistet, dass Airbus die neuen Großaufträge realisieren konnte".
Meine Damen und Herren!
Warum sage ich das alles?
Hier zeigt sich, dass das Setzen auf industrielle Produktion, das Setzen auf Ingenieurwissen und Facharbeiterkönnen richtig war und ist für den Erfolg der deutschen Wirtschaft!
Das gilt es gegen alle Bedenkenträger weiter zu unterstützen!
Rede zu TOP 20 der Sitzung des Landtags am 10. November 2010, "Fortlaufender Ärger und Mehrkosten beim JadeWeserPort – Landesregierung beim Projektmanagement überfordert?"
Große Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Nach einer kurzen Pause setzt der weltweite Containerverkehr seine Wachstumsfahrt fort.
Damit ist der Einsatz von Großcontainerschiffen verbunden, die eine Kapazität von über 13.000 TEU (Twenty-foot Equivalent Unit) mit 16,5 m Tiefgang haben und keinen anderen deutschen Seehafen anlaufen können als den JadeWeserPort in Wilhelmshaven.
Dafür werden von den Ländern Bremen und Niedersachsen ca. 650 Mio. € investiert und von einer Privaten Betreibergesellschaft noch einmal 350 Mio. €. Also ein Projekt von nahezu 1 Milliarde Euro.
Der Hafen wird im August 2012 in Betrieb gehen und 1000 bis 2000 Menschen Arbeit bieten. Daran ist nicht mehr zu rütteln
Dieses Milliarden-Projekt ist aber auch eine gigantische Herausforderung für das Projektmanagement also der JadeWeserPort Realisierungs-gesellschaft.
Wer, so wie ich, einschlägige Erfahrungen mit der Abwicklung von Millionenaufträgen hat, kann nur den Hut ziehen vor der hervorragenden Arbeit der Geschäftsführung und der Mitarbeiter. Die Leute machen einen sehr guten Job!
An diesem Urteil könne auch Sie nichts ändern, obwohl Sie permanent auf verschiedene Weise – wie z.B. heute – hier öffentlich dieses Projekt schlecht zu reden versuchen.
Ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung
"Insoweit gibt es keine Anhaltspunkte für Verfehlungen der Gesellschaften oder der Landesregierung. Vielmehr lässt sich - insgesamt betrachtet - feststellen, dass dieses Großbauprojekt bis zum heutigen Zeitpunkt überdurchschnittlich erfolgreich verlaufen ist. Es gibt in Deutschland sicherlich nicht viele Bauvorhaben von dieser Größenordnung, bei denen sowohl die Bauzeit als auch der Gesamtkostenrahmen nach derzeitigem Stand im Wesentlichen eingehalten werden."
Dem habe ich nach Lektüre der Fragen und Antworten und aus eigenem Wissen nichts hinzuzufügen.
Wenn man in aller Öffentlichkeit an dem Projekt herummäkelt, führt das allenfalls dazu, dass man potentielle Investoren verschreckt.
Im JWP-Report vom September 2010 wird dargestellt, dass die Vermarktung der Fläche in der Logistik-Zone erfolgreich angelaufen ist. Es soll dafür auf der Immobilienfachmesse "Expo Real" in München geworben werden.
Glücklicherweise liegen die Anträge der Opposition dort nicht als Informationsmaterial aus.
Ich kann nicht auf jede einzelne Frage eingehen, aber allein die Eingangsbemerkung strotzt nur so von Polemik und Halbwahrheiten.
Wer dann die Antworten der Landesregierung liest, kommt zu dem Schluss, dass Sie mit Ihrem Versuch das Management des JWP schlecht zu reden, kläglich gescheitert sind.
Ich kann es nicht oft genug sagen der JWP eignet sich nicht zur politischen Profilbildung.
So wird das auch von der Mehrzahl aller Akteure gesehen – Ausnahmen bestätigen die Regel, Herr Lies –.
Dabei brauchen wir den Erfolg dieses Hafens und sollten alle an seinem Gelingen mitarbeiten und wenn es mal hakt, gemeinsam auf Abhilfe sinnen.
Und es hakt insbesondere bei der Hinterlandanbindung und dem Lärmschutz.
Die durchgehende Zweigleisigkeit der Strecke ist erst für 2014 vorgesehen.
Die Elektrifizierung soll erst 2017 abgeschlossen sein. Damit kann auch erst der zugesagte Lärmschutz kommen. Es heißt mit der Elektrifizierung entsteht ein Rechtsanspruch auf Lärmschutz!
Eigentlich hätten wir das gern früher gesehen.
Die hier vorgesehenen Zeitziele sind vor dem Hintergrund, dass der JWP 2012 ans Netz gehen soll, unbefriedigend.
Aber dennoch sehr ambitioniert. Fachleute der Bahn haben uns erklärt, dass es zu Teilsperrungen der Strecke bei laufendem Betrieb kommt. Maßnahmen, die bei vollem Betrieb des JWP nur unter großen Schwierigkeiten durchzuführen sind.
Deswegen ist es wichtig, dass die Bundesregierung eine Finanzierungsvereinbarung mit der DB schließt. Wir würden uns in diesem Punkt mehr Klarheit aus Berlin wünschen!
Ich fasse zusammen:
Ärger: Ein Projekt dieser Größenordnung ist immer mit Problemen behaftet. Und Sie ärgern sich ja nur, weil Sie nicht mitregieren können.
Mehrkosten: Außergewöhnlich wenig also Fehlanzeige.
Überfordert: Ja die Grünen sind überfordert in der Beurteilung und Management solcher Projekte.
Vielen Dank
Drucksachen 16/2609 und 16/2963
Rede zu TOP 26 der Sitzung des Landtags am 9. September 2010: Erste Beratung: Zersplitterung des Tarifvertragssystems verhindern- Tarifeinheit sichern - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/2767
Es gilt das gesprochene Wort!!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vieles ist schon gesagt worden. Aber zur Vervollständigung meines Redebeitrages muss ich doch das eine oder andere wiederholen.
Zur Ausgangssituation. Das Bundesarbeitsgericht hat jahrelang den sogenannten Grundsatz der Tarifeinheit aufgestellt. Dieser Grundsatz besagt, dass in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag anzuwenden ist. Ein anderer Tarifvertrag bleibt zwar formal rechtsgültig, kommt aber nicht zur praktischen Anwendung. Welcher von zwei gültigen Verträgen einheitlich im gesamten Betrieb und für sämtliche Arbeitnehmer anzuwenden ist, entscheidet sich danach, welcher Vertrag spezieller auf den Betrieb passt oder hinter welchem Vertrag die größere Zahl von Arbeitnehmern steht. So weit die bisherige jahrelange, wenn nicht jahrzehntelange Interpretation. Ich sage ganz offen, als ehemaliges Vorstandsmitglied eines Arbeitgeberverbandes - so viel zu meiner Vita - habe ich große Sympathie für diese Interpretation gehabt. Es hat in den Betrieben für Klarheit, Verhandlungssicherheit und für Betriebsfrieden gesorgt.
Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht anders, und zwar wie folgt entschieden: In einem Betrieb können mehrere Verträge nebeneinander gelten und danach auch angewendet werden, je nachdem, bei welcher Gewerkschaft der Arbeitnehmer Mitglied ist. So viel dazu.
Nun kommt der Ruf nach dem Gesetzgeber. Möglichst sollte die alte Verfahrensweise wiederhergestellt werden. Aber ganz so einfach, wie die SPD es sich in ihrer Entschließung vorstellt, ist es nicht; Herr Dr. Matthiesen hat darauf hingewiesen. Es gibt eine verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie. In Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes ist die Koalitionsfreiheit festgelegt.
In diesem Zusammenhang mahnt der Verband der Familienunternehmer das Brechen der Tarifmonopole an. Die Politik dürfe nicht zum verlängerten Arm von DGB und Arbeitgeberverbänden werden und solle mehr Vielfalt zulassen. Der Verband wünscht aber auch, dass der Gesetzgeber regelt, dass z. B. die verschiedenen Gewerkschaften in den Unternehmen nicht permanent streiken dürfen.
So viel zu dieser zurzeit nicht sehr übersichtlichen und nicht ganz einfachen Gemengelage. Herr Matthiesen hat ja sehr schön dargestellt, wie komplex der Sachverhalt ist. Wir sollten jetzt also die verfassungsrechtliche Diskussion abwarten. Es gibt eine Fülle von Besprechungen, Diskussionen und Positionspapieren. Auf das gemeinsame Papier von DGB und Arbeitgeberverbänden ist schon hingewiesen worden. Wichtig ist dabei nur, dass wir die verfassungsrechtlich gesicherte Koalitionsfreiheit erhalten, aber auch den Betriebsfrieden wahren oder ein Durcheinander, wie es die Unternehmer befürchten, vermeiden. Insofern bleibt zu prüfen, ob sich das Land der Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz zur Stunde anschließt!
Vielen Dank!
TOP 13e der Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 8. September 2010: Niedersachsen weiter im Aufwärtstrend – Arbeitslosigkeit sinkt! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 16
Es gilt das gesprochene Wort!!!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dazu, dass sich Niedersachsen im Aufwind befindet, hätte es eigentlich keiner Aktuellen Stunde bedurft; denn er besteht seit 2003.
Wir sind seit 2003 ständig im Aufwind. Aber zurück zum Arbeitsmarkt. Wenn mir jemand vor zwei Jahren gesagt hätte, dass wir uns heute über einen stabilen und wachsenden Arbeitsmarkt unterhalten, dann hätte ich das für ein Wunder gehalten. Aber es ist wirklich so: Niedersachsen ist
mit seinen zurzeit 7,4 % im Länder-Ranking auf Platz 5 oder 6.
Man kann natürlich, wenn man lange sucht, z. B. Statistiken für das Land Brandenburg bemühen, Herr Dr. Sohn. Aber wer von ganz unten kommt und dann irgendwann ein halbwegs vernünftiges Ziel erreicht hat, der hat natürlich einen dynamischen Zuwachs. Es kommt aber, wie gesagt, immer darauf an, woher man kommt.
Natürlich muss man bei diesen Zahlen auch einen detaillierten Blick - ich bin ja für detaillierte und kritische Analysen bekannt - in die Statistiken werfen. Da haben wir Zahlen von 9,2 % für Wilhelmshaven oder 8,6 % für Hannover und 4,1 % für Nordhorn, die uns nachdenklich stimmen müssen. Hier bestehen tatsächlich differenzierte Handlungsbedarfe, obwohl die Einwirkungsmöglichkeiten der Politik auf den Branchenmix und die Ansiedlungs- oder Investitionsvorhaben der Unternehmen begrenzt sind, wie wir jüngst in Wilhelmshaven zu spüren bekommen haben. Ich glaube aber doch, dass der Arbeitsmarkt die Finanzmarktkrise überwunden hat. Ein Beweis dafür ist natürlich auch die rückläufige Kurzarbeit. Dazu zitiere ich aus der Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeit Niedersachsen-Bremen vom 31. August 2010. Darin heißt es: "Die Kurzarbeit entlastet den niedersächsischen Arbeitsmarkt weiterhin, verliert jedoch an Bedeutung."
Warum ist die Kurzarbeit eingeführt worden? – Um Stammbelegschaften zu halten und um auf einen konjunkturellen Aufschwung vorbereitet zu sein. Dazu haben wir hier ausgeführt. Das war selbstverständlich auch eine Entlastung des Arbeitsmarktes. Die Leiharbeit spielt in diesem Kontext immer wieder eine Rolle. Ich darf hinzufügen, dass es im Grunde genommen 2 bis 3 % der Gesamtbeschäftigung sind, die von Leiharbeit gestellt werden. Das ist also im Gesamtkontext gesehen relativ gering. Außerdem muss man wissen: Auch bei Leiharbeitsplätzen handelt es sich in der Regel um sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze.
Man sollte dieses Instrument also enttabuisieren. Dazu empfehle ich Ihnen, Herr Will, die Lektüre einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit. Darin ist von Brücken- bzw. Klebeeffekten die Rede.
Im Übrigen sollte bekannt sein, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zuletzt 2004 novelliert worden ist. Der zuständige Bundesminister war meines Wissens ein Mitglied der SPD. An den Namen kann ich mich nicht mehr erinnern.
Man sollte auch hinzufügen, Herr Will: Der gleiche Arbeitsminister war für die sogenannte Rente mit 67 verantwortlich.
Ein weiterer Blick auf die Ausbildungsplatzsituation: Da kann man natürlich viele Statistiken bemühen. Aber der Trend geht zunehmend zu unbesetzten Ausbildungsplätzen oder, anders ausgedrückt, zu einer besseren Versorgung der Schulabgänger.
Wir hoffen, dass sich aufgrund der jetzt anstehenden konjunkturellen Entwicklung auch der Arbeitsmarkt weiter stabilisiert. Möglicherweise kann sogar ein Faktor dafür - ob wir wollen oder nicht – der sogenannte demografische Wandel sein. Optimisten reden ja bereits von Vollbeschäftigung in naher Zukunft.
Eine wichtige Voraussetzung zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes waren sicherlich auch die nationalen und internationalen Konjunkturprogramme. Diese befeuerten auch das Auslands- oder Exportgeschäft. Angesichts der gestiegenen Anforderungen an Haushaltskonsolidierung ist jedoch davon auszugehen, dass diese Anreize möglicherweise zurückgenommen werden und ihre Wirkung nicht mehr anzutreffen ist.
Deshalb besteht bei aller Freude über die positive Arbeitsmarktentwicklung kein Grund zur Euphorie. Ich halte es wieder mit der Bundesanstalt für Arbeit. Herr Alt wird in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 1. September wie folgt erwähnt: "BA-Vorstand Heinrich Alt mahnte gleichzeitig zu Vorsicht. Zwar zeigten die Indikatoren in die richtige Richtung, die Krise sei aber noch lange nicht verdaut." Ich füge hinzu: Das ist richtig.
Wir dürfen eines nicht tun, meine Damen und Herren, nämlich gerade in dieser etwas fragilen Situation das Land schlechtzureden. Das tun wir nicht. Im Gegenteil: Wir setzen auf den Erfolg dieses Landes.
Herzlichen Dank.
Redebeitrag zu Top 14 der Landtagssitzung am 9. Juni 2010 - Letzte Ausfahrt Schloss Bellevue? Atom, Bildung, Haushalt und Soziales – Wulffs niedersächsische Hinterlassenschaften -
Es gilt das gesprochene Wort!
Meine Damen und Herren,
allein der Wortlaut der "Aktuellen Stunde" der Grünen ist eine Diskreditierung des Amtes des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland sowie der untaugliche Versuch das Amt des Ministerpräsidenten zu beschädigen.
Ich habe mich gefragt, ob ich mich für die FDP-Fraktion auf diesem Niveau an der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt beteilige. Diese Frage stellt sich schon aus Respekt vor dem Amt des Bundes- bzw. Ministerpräsidenten.
Dennoch nur einige Anmerkungen zur Kandidatur von Christian Wulff.
Die Nominierung von Christian Wulff als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten ist für alle Niedersachsen eine große Ehre und sollte uns mit Stolz erfüllen. Der Versuch der Grünen im Rahmen der Aktuellen Stunde noch einmal mit Lehm zu werfen, wirkt kleinkariert, stil- und geschmacklos – ja nur noch peinlich! Seine Erfolge als Ministerpräsident spricht ihm niemand ab.
Dass man als Opposition manche Dinge kritischer und distanzierter sieht, ist nicht nur Ihr gutes Recht- nein geradezu Ihre Pflicht.
Sie haben spätestens am 1. Juli genügend Gelegenheit sich mit der Arbeit der Landesregierung auseinanderzusetzen. Dort haben wir mehr Zeit auf die einzelnen Punkte einzugehen und die erfolgreiche Arbeit der Landesregierung der Vergangenheit, aber auch der Zukunft, zu würdigen.
Die Bilanz nach 7 Jahren kann sich sehen lassen! Einige Stichworte:
• Die erfolgreiche Energiepolitik der von Christian Wulff geführten Landesregierung wird u.a. deutlich bei der Stärkung der Wirtschaftsstrukturen in den windstarken Küstenregionen mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze.
• Die Bildungspolitik ist bestimmt von der Devise "Kein Abschluss ohne Abschluss"! Es ist der Regierung Wulff gelungen, die Quote der Abgänger ohne Abschluss von 10,5 % im Jahr 2003 auf 7,4 % im Jahr 2008 und nunmehr 6,2 % zu senken. Dies konnte nur funktionieren mit einer leistungsgerechten Schulformen und einem Maßnahmenkatalog zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an den Schulen.
• Durch den seit 2003 konsequenten Konsolidierungskurs beim Landeshaushalt der Landesregierung konnte die Nettoneuverschuldung fast auf "Null" zurückgeführt werden. 2010 wäre das Jahr ohne neue Schulden gewesen, wenn uns die Wirtschaftskrise nicht einen Strich durch die Rechnung gemacht hätte. Der alternativlose Konsolidierungskurs der Landesregierung hat die Grundlagen dafür geschaffen, dass uns diese Krise nicht so hart trifft wie andere. Dennoch wird es ein steiniger Weg, das angepeilte Ziel, ab 2017 ohne neue Schulden auszukommen, zu erreichen.
• Rechte von Menschen mit Behinderungen durch das Niedersächsische Behinderten-Gleichstellungsgesetz gestärkt.
Dieser kleine Ausschnitt aus dem erfolgreichen Wirken der Landesregierung unter der Führung von Ministerpräsident Christian Wulff mag genügen, um Ihnen zu verdeutlichen: "Das Haus ist bestellt". So titelt auch der Weser Kurier vom 5.6.2010!
Außerdem finde ich es richtig, dass Herr Wulff als Ministerpräsident unseres Landes nach Berlin fährt und sich dort zur Wahl stellt. Das Verfahren lässt das zu. Alles andere würde so aussehen als wenn man den Ausgang der Wahl vorwegnehmen und die Bundesversammlung nicht entsprechend würdigen würde.
Das ist keine Rückversicherung, sondern das gesunde Selbstbewusstsein eines erfolgreichen Ministerpräsidenten, der die uneingeschränkte Zustimmung von der FDP im Allgemeinen und der FDP Niedersachsen im Besonderen hat!
Abschließend kann ich mich nur der Ausführung des Hauptgeschäftsführers der Niedersächsischen Arbeitgeberverbände Volker Schmidt anschließen der am 5. 6. in der NOZ zitiert wird: die Wahl Wulffs wäre "ein Glücksfall für Deutschland und eine Auszeichnung für Niedersachsen".
Dem habe ich nichts hinzuzufügen!
TOP 11 der Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 7. September 2010: Einzige (abschließende) Beratung: Mediengebühr pro Haushalt statt Rundfunkgebühr pro Gerät - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs.
Es gilt das gesprochene Wort!!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Sie haben völlig zu Recht festgestellt, dass Sie sich mit Ihrem Antrag mittlerweile auf der Grundlage des Eckpunktepapiers der Ministerpräsidenten befinden. Insofern ist noch nichts in den Brunnen gefallen und auch noch keine Zeit verloren.
Selbstverständlich sind auch wir der Meinung, dass ein Rundfunkbeitrag pro Wohnung und Betriebsstätte erforderlich ist. Auch wir sind der Auffassung, dass der Rundfunkbeitrag so ausgestaltet werden sollte, dass private Haushalte einen einheitlichen Betrag zahlen, der nicht über den Umfang des bisherigen Beitrags hinausgeht. Ich erlaube mir dennoch die Bemerkung, dass es in diesem Zusammenhang auch erlaubt sein muss, die Frage zu stellen, ob der Beitrag auf der derzeitigen Höhe bleiben muss oder ob er nicht vielleicht auch sinken könnte.
Weiterhin war immer in der Diskussion, dass Unternehmen und Behörden - dies findet auch unsere Zustimmung - nicht überproportional belastet werden sollen und dass darauf zu achten ist, dass Behörden eine gerechte, maßvolle und einfach strukturierte Abgabe entrichten. In diesem Zusammenhang geht es uns als FDP-Fraktion in der Tat auch um Kleinstunternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten, die nicht zu stark belastet wer-den sollten. Die gesamte Betriebsstättenstruktur, die in dem bereits vorliegenden Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags enthalten ist, halten wir für diskussionswürdig.
Wir stimmen auch zu, dass der Finanzbedarf und die Gebührenfestsetzung durch die KEF als staatsferne Einrichtung ermittelt werden bzw. erfolgen soll. Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass wir bei der letzten Gebührenerhöhung, auch was die Rolle der KEF anbetrifft, einen gewissen Diskussionsbedarf hatten. Wir haben aber gelernt, dass wir an den Entscheidungsvorschlägen nicht ohne Weiteres vorbeikommen können.
Dass wir die GEZ als Gebühreneinzugszentrale kritisch sehen, ist hier bereits gesagt worden. Wir werden im Fachausschuss immer wieder mit Petitionen konfrontiert, die das doch sehr bürokratische und manchmal nicht sehr höfliche Vorgehen der Rundfunkbeauftragten der GEZ betreffen. Das ist ein Ärgernis. Wir könnten uns durchaus vorstellen, dass die GEZ bei dem geänderten Gebührenmodell auf Dauer nicht mehr die Rolle spielt, die sie bisher spielt. Ich will hier nicht von einer Abschaffung reden. Man müsste sonst Alternativen entwickeln. Dafür ist es vielleicht noch etwas zu früh.
Dafür, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt gehört werden kann, sind allein die technischen Möglichkeiten ausschlaggebend. Auch das steht in Ihrem Antrag. Natürlich müssen wir auch über die Frage des Programmauftrages nachdenken. Um Beitragsstabilität langfristig sichern und Kosten reduzieren zu können, ist auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk aufgefordert, sich aktiv, dauerhaft und konstruktiv an einer Überprüfung seines Programmauftrages und seiner sich aus-weitenden Programmangebote zu beteiligen.
Ich stelle hier durchaus einmal die Frage, ob es dann gerechtfertigt ist, dass das ZDF sich über ein ZDF2 Gedanken macht. Ich will hier nicht in Medienschelte verfallen. Es muss aber erlaubt sein, auch die Frage zu stellen, ob die Vorabendserien der öffentlich-rechtlichen Sender nicht mehr der Volksverdummung als der Volksinformation oder -aufklärung helfen.
Wir finanzieren mit unseren Gebühren Sendungen, die von ihrem Anspruch oder ihrem Niveau her vielleicht nicht das gewährleisten, was wir von einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwarten.
Herzlichen Dank.
Rede zu TOP 5, Entwurf eines Gesetzes zum Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag,
Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 14. März 2010
Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
auch die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. Im Folgenden möchte ich einige kurze Anmerkungen hierzu machen.
Die in diesem Staatsvertrag enthaltenen Änderungen dienen zunächst der Umsetzung europäischen Rechts – genauer der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste aus dem Jahr 2007, die nun auch in Deutschland zum 1. April 2010 in Kraft treten soll. Durch Lockerungen bei den Vorgaben zu Produktplatzierungen im Rundfunk soll einerseits dem Strukturwandel in einer sich rasant entwickelnden Medien- und Informationsgesellschaft Rechnung getragen werden. Andererseits soll mit dem vorliegenden Staatsvertrag und den damit einhergehenden transparenteren Vorgaben für Werbung und Produktplatzierungen insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit und Rechtssicherheit der europäischen und deutschen Unternehmen im Medienbereich gestärkt werden. Sie können künftig in Zeiten sinkender Einnahmen in der Medienlandschaft durch Produktplatzierungen neue Erträge generieren. Diesen Punkt möchte ich für die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ausdrücklich unterstreichen.
Ebenso begrüße ich, dass bestimmte Formate wie Nachrichten oder Kindersendungen weiterhin frei von Produktplatzierungen sein werden. Ansonsten glaube ich, dass unsere mündigen Zuschauer gut mit den neuen Bestimmungen werden umgehen können – zumal Sendungen, die Produktplatzierungen enthalten, auch als solche gekennzeichnet werden sollen.
Abschließend möchte ich hervorheben, dass die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag den SPD-Antrag zur Änderung des ZDF-Staatsvertrages ablehnen wird. Denn wir teilen die dem Antrag zugrunde liegende Unterstellung, dass die vom ZDF-Verwaltungsrat in seiner Unabhängigkeit getroffene Entscheidung, den Arbeitsvertrag des ehemaligen ZDF-Chefredakteurs nicht zu verlängern, parteipolitisch motiviert gewesen sei, ausdrücklich nicht.
Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Rede anläßlich der Haushaltsberatungen des Niedersächsischen Landtags zu TOP Bundes-/Europaangelegenheiten und Medien am 15. Dezember 2009
Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Niedersachsen profitiert erheblich von der europäischen Strukturförderung. Insgesamt fließen in der laufenden Förderperiode 2007-2013 rund 2,6 Mrd. Euro aus europäischen Fördertöpfen nach Niedersachsen. Es kommt jetzt darauf an, mit der Strukturförderung in Niedersachsen auch über das Jahr 2013 hinaus nachhaltige Effekte zu erzielen. Dabei ist es für das Land Niedersachsen im Ganzen und die Region Lüneburg im Besonderen entscheidend, dass die Mittel zielgerichtet und in eine Strategie eingebettet eingesetzt werden.
Hierfür standen und stehen unsere FDP-Wirtschaftsminister Walter Hirche, Philipp Rösler und nun Jörg Bode. Mit EU-Fördermitteln sind bis heute mehrere tausend Projekte in Niedersachsen umgesetzt und damit vieles angestoßen worden, was es OHNE die europäische Förderung nicht gäbe. Allein in der Förderperiode 2000-2006 sind in Niedersachsen aus EU-Mitteln mehr als 100.000 Arbeitsplätze geschaffen und gesichert worden.
Mit den EFRE-Mitteln unterstützen wir gezielt die Schaffung von Infrastrukturen in Niedersachsen sowie produktive, beschäftigungswirksame Investitionen insbesondere zugunsten der Unternehmen. Hierzu zählen natürlich Großprojekte wie der Jade-Weser-Port. Aber – und das ist mir als Liberalem besonders wichtig – das Land Niedersachsen und hier federführend das Wirtschaftsministerium nutzen die EU-Mittel ebenfalls für eine flächendeckend ausgerichtete Mittelstandsförderung! Die Metallveredelung Pentz und Gerdes aus meiner Heimatstadt Oldenburg hat mit den 185.000 EUR aus den EFRE-Mitteln sowie den vom Land zugeschossenen Mitteln insgesamt 12 ein halb zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen.
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag und die damit einhergehenden Begleitgesetze erhalten auch Bundestag und Bundesrat neue Mitwirkungs- und Kontrollrechte. Allerdings gehen nach meinem Dafürhalten Forderungen wie die der SPD-Fraktion, nun künftig über alle europäischen Gesetzesinitiativen für die Landesregierung bindende Landtagsentschließungen herbeizuführen, nicht nur an der geltenden Rechtslage, sondern – bei der unglaublichen Fülle an Gesetzesvorschlägen – auch an der guten politischen Praxis vorbei. In diesem Zusammenhang begrüße ich vielmehr die von Staatssekretär Hagebölling angekündigte modifizierte Information des Landtages in EU-Angelegenheiten, die zwischen Landesregierung und Landtagsverwaltung abgestimmt wird.
Abschließend noch einige Anmerkungen zum Bereich Medien. Bei der Medienförderung setzen wir auch im Haushalt 2010 unverändert auf bewährte Konzepte: bei den Filmförderungen durch die Nordmedia, der zusätzlichen Förderung der Medienwirtschaft aus dem Wirtschaftsförderfonds und bei der Förderung von Maßnahmen, die der Stärkung des Medienstandortes Niedersachsen dienen. Zudem wird die bevorstehende Novellierung des Niedersächsischen Mediengesetzes nach meinem Dafürhalten zu einer Belebung unseres Medienmarktes beitragen. Vor dem Hintergrund, dass Niedersachsen das letzte Bundesland ist, in dem bisher lediglich landesweiter privater Rundfunk verbreitet werden darf, erhoffe ich mir von der in der Novellierung vorgesehenen Zulassung von kommerziellem lokalen Rundfunk einen vielfältigen niedersächsischen Medienmarkt, der auf gesunden, wettbewerbsfähigen Strukturen beruht. Mündige Verbraucher sollen zwischen den Formaten sowohl der Bürgermedien als auch des kommerziellen Rundfunks auswählen können, wobei es bei den Bürgermedien keine Veränderungen geben wird.
Rede zu TOP 19 - Einzige (abschließende) Beratung: Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/539 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/609
Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Über die Erbschaftsteuer ist nicht nur an dieser Stelle, sondern auch bei anderen Gelegenheiten ausführlich diskutiert worden. Die Argumente sind im Wesentlichen ausgetauscht worden, und ich mache kein Hehl daraus, dass ich im Vergleich zu den Ausführungen meiner Vorredner die Dinge etwas skeptischer sehe, um es vornehm auszudrücken.
Wir diskutieren über die Erbschaftsteuer immer unter zwei Gesichtspunkten. Die erste Frage lautet: Wenn jeder Lohn- und Einkommensbezieher mit Steuerabzug an der Finanzierung des Gemeinwohls beteiligt wird, ist es dann nicht gerecht, dass auch der Erbe durch entsprechende Steuer zur Finanzierung des Gemeinwohls herangezogen wird? - Das ist Ihre Position.
Bei der zweiten Position lautet die Frage: Ist es gerecht, ererbtes Vermögen, das unter Umständen bereits mehrfach besteuert wurde, erneut zu be-lasten, oder reicht es nicht aus, das laufende Einkommen aus diesem ererbten Vermögen zu besteuern?
Bei der Diskussion um die Erbschaftsteuer müssen wir auf jeden Fall beachten, dass es nicht zu einer Neiddebatte mit überzogenen Forderungen kommt, die zu Kapitalflucht führen könnten.
Ich will auf die Vorstellungen der FDP, nämlich die Erbschaftsteuer zu einer Ländersteuer zu machen, jetzt nicht weiter eingehen.
Meine Damen und Herren, mich treibt nicht irgendwelches abstraktes Vermögen um. Was mich umtreibt, sind die Gespräche mit mittelständischen Familienunternehmen. Ich hatte Gelegenheit, in Oldenburg mit drei nicht ganz unbekannten Familienunternehmen, eines sogar mit einigen Tausend Beschäftigten, zu sprechen. Diese Unternehmen werden erfolgreich in dritter, wenn nicht vierter Generation geführt. Diese Unternehmer haben mir in unserem Gespräch einhellig gesagt, sie seien in großer Sorge vor dieser Erbschaftsteuer, weil sie befürchteten, dass die Erbschaftsteuer die Liquidi-tätslage ihrer Unternehmen in einer Weise belasten könnte - dabei sind Haltefristen von zehn Jahren bei drei Generationen nicht besonders viel -, dass sie sich nicht mehr in der Lage sähen, die für den Bestand und die Zukunftssicherung des Unternehmens notwendigen Investitionen zu leisten.
Die Unternehmer, mit denen ich gesprochen habe, sind schon in zweiter oder dritter Generation als Geschäftsführer in diesen Unternehmen, haben diese Unternehmen selbst erfolgreich am Markt gehalten und ausgebaut, sind nur eben noch nicht Inhaber des Unternehmens. Sie fürchten dieses Damoklesschwert der Sieben- bzw. Zehnjahresfrist, weil sie glauben, dass sie und ihre Kinder und Kindeskinder durch diese Belastungen in ihrem unternehmerischen Handeln beeinträchtigt und dadurch auch die Arbeitsplätze des Unternehmens gefährdet werden. Das hat mich umgetrieben. Ich habe mich gefragt: Was machen wir da eigentlich? Ist es richtig, wenn wir solche Belastungen tatsächlich beschließen?
Ich habe ein weiteres Gespräch mit einem Familienunternehmen geführt - davon gibt es nicht allzu viele -, das über einen umfangreichen Immobilien-besitz verfügt. Dies findet in der Erbschaftsteuerreform so gut wie überhaupt keinen Niederschlag. Sie haben mir gesagt: Wenn das, was geplant ist, kommt, dann werden wir unsere vermieteten Immobilien aufgeben müssen. Wir werden - dies war vielleicht etwas extrem - das Land sogar verlassen müssen.
Das sind Themen, die mich beschäftigen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wenn ich dann höre - wie ich hier feststelle -, dass die Erbschaft-steuer aus besteuertem Vermögen generiert wird, dann halte ich das für ungerecht.
Ich lasse jetzt Themen wie "bürokratisches Monster" oder auch die Frage, inwieweit die Reform der Erbschaftsteuer familienfreundlich oder familien-feindlich ist, einmal außen vor. Auf jeden Fall sind hier Geschwister, Neffen, Nichten und nicht eheliche Lebensgemeinschaften die Leidtragen. Es ist ja bekannt, dass die Lebensformen heute nicht mehr so sind, wie sie früher einmal waren. Es gibt Kinderlose und Vermögende, die ihr Vermögen an Geschwister und Neffen weitergeben. Auch hier könnte unter Umständen Bestand, d. h. Zukunft, gefährdet sein.
Alle diese Themen sind Ihnen bekannt, meine Damen und Herren. In der Kritik heißt es ja allenthalben: Die Reform der Erbschaftsteuer, wie sie jetzt auf dem Tisch liegt, ist ein Konjunkturprogramm für Steuerberater, Gutachter und Rechtsanwälte. Ich bin ganz sicher: Auch dieses Gesetz dürfte in absehbarer Zeit wieder vor dem Bundes-verfassungsgericht landen. Die unterschiedliche Behandlung der Vermögensarten widerspricht nämlich dem Gleichheitsgrundsatz.
So viel, meine Damen und Herren, zu meiner Auffassung zur Erbschaftsteuer.
Rede zu TOP 18: Erste Beratung: Schutz niedersächsischer Interessen im Aufsichtsrat der Volkswagen AG - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/622
Niedersächsischer Landtag am 13. November 2008
Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Es ist unbestritten, dass VW ein erfolgreiches Unternehmen ist, das mit etwa 130 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Emden, Wolfsburg, Kassel, Braunschweig usw. gute Autos baut. Das sind wichtige Arbeitsplätze. Das gilt auch für die Arbeitsplätze der Zulieferindustrie, z. B. in Oldenburg.
Wie wir gerade heute Morgen gehört haben, ist das Standing von VW so gut, dass wir guter Hoffnung sind, dass dieses Unternehmen der bevorstehenden Kapitalmarktkrise stark trotzen kann.
Dass der Kurs in den vergangenen Monaten so extrem rauf- und runtergegangen ist, hat sicherlich auch damit zu tun, dass die Börsenaufsicht in Frankfurt, gelinde gesagt, nicht genau hingeschaut hat. Dass der Kurs der VW-Aktie jetzt so positiv ist, sollte uns freuen, und wir sollten dies nicht beklagen.
Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass auch wir im Haushaltsausschuss zugestimmt haben, dass das Land zur Erhaltung des 20-prozentigen Anteils seinen Anteil aufstockt und dafür 80 Millionen Euro über die HanBG einsetzt, um die Sperrminorität zu halten.
Den Mitgliedern der Landesregierung ist es nur in Ausnahmefällen erlaubt, ein Aufsichtsratsmandat auszuüben. Eine Ausnahme gilt für die Landesbe-teiligungen. Dies wird dann von der Landesregierung bestimmt und dem Landtag entsprechend mitgeteilt. Für den Aufsichtsrat sind durch die Lan-desregierung der Ministerpräsident und der stellvertretende Ministerpräsident bestimmt. Die Stellung und Aufgaben des Aufsichtsrates sind in der Geschäftsordnung, dem Aktiengesetz und dem Mitbestimmungsgesetz geregelt. Die Vertreter des Landes Niedersachsen im Aufsichtsrat der Volks-wagen AG werden durch die Hauptversammlung der Gesellschaft gewählt. Sie sind dann Vertreter eines Anteileigners im Aufsichtsrat, in diesem Fall des Landes Niedersachsen.
Aber die Aufsichtsräte sind nur den Interessen des jeweiligen Unternehmens verpflichtet. Dem Land-tag ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, ihnen - wie von der SPD gefordert - Weisungen zu erteilen. Selbstverständlich - das tun sie auch - können die Vertreter Anregungen und Überlegun-gen zum Abstimmungsverhalten entgegennehmen. Aber noch einmal: Weisungen sind nicht möglich.
Ausgangspunkt dieser Debatte ist die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung, nach der ein Ausschuss für besondere Geschäftsbezie-hungen eingerichtet wurde, der festlegt, dass die Kooperation zwischen der VW-Tochter Audi und Porsche künftig vom Aufsichtsrat gebilligt werden muss. In Ihrem Antrag heißt es u. a.:
"Nur der Erhalt des ‚Ausschusses für besondere Geschäftsbeziehungen’ si-chert dem Land als Minderheitsge-sellschafter und den Vertretern der Beschäftigten den nötigen Einfluss zum Schutz des Unternehmens und der Arbeitsplätze im Volkswagenkonzern."
Ich will hier nicht darüber befinden, ob dieser Ausschuss nicht eine unzulässige Einflussnahme auf das operative Geschäft des Vorstands ist, für den allerdings gleichermaßen die Verpflichtung besteht, die Interessen des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze zu wahren. Ich bin nahezu davon überzeugt, dass gerade die Vertretung dieser Interessen bei Ministerpräsident Wulff und Wirt-schaftsminister Hirche in guten Händen ist.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU)
Wir hoffen, dass der VW-Konzern seinen Weg als erfolgreiches Unternehmen im Weltmarkt fortsetzen kann. Alle - Anteilseigner, Arbeitnehmervertreter und Politik - sollten sich darauf konzentrieren, für VW alle Hindernisse auf diesem Weg wegzu-räumen - im Interesse des Unternehmens, seiner Beschäftigten und des Landes Niedersachsen.
Vielen Dank.
Frage von Klaus Rickert, MdL, an die Landesregierung zu
TOP 11d: Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des Finanzmarktes - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 16/646
Niedersächsischer Landtag am 13. November 2008
Es gilt das gesprochene Wort:
Klaus Rickert (FDP):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem die Unternehmerverbände erst heute Morgen haben verlautbaren lassen, dass die niedersächsische Wirtschaft dank des guten Standings von NORD/LB und VW relativ robust aufgestellt ist und wahrscheinlich sehr gut durch diese Krise kommen könnte, frage ich die Landesregierung: Gibt es Hinweise darauf, dass die Kreditvergabe in der mittelständischen Wirtschaft in irgendeiner Weise behindert ist? Ist die Kreditversorgung der niedersächsischen mittelständischen Wirtschaft gewährleistet?
Antwort von Hartmut Möllring, Finanzminister:
Grundsätzlich gibt es in Niedersachsen, soweit wir das beurteilen können, keine generelle Kreditklemme. Es wird natürlich vereinzelt Fälle geben, in denen Einzelunternehmen es nicht so leicht haben, Kredite zu bekommen. Aber da muss man sich jeden Einzelfall anschauen und sollte jetzt nicht alles auf die Finanzkrise schieben. Um beurteilen zu können, ob das der Grund dafür ist, dass ein Unternehmer keinen Kredit bekommt, müsste man sich den Einzelfall ansehen. Wir haben gestern beim Sparkassenverband auch darüber gesprochen. Es gibt sehr stabil aufgestellte Sparkassen und sehr gute Volksbanken hier im Lande, die die mittelständische Wirtschaft gemeinsam mit den Landesbanken mit Krediten versorgen. Ich sehe da also keine generelle Sorge. Einzelfälle können wir natürlich nicht ausschließen.
Bundesratsinitiativen für die Absicherung der Konsolidierung des Haushaltes des Landes Niedersachsen durch nachhaltig höhere Steuereinnahmen
Rede zu TOP 31 der Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 9.10.2008
Es gilt das gesprochene Wort!
Die Linke gibt ein Bekenntnis zur Haushaltskonsolidierung ab, was im Ansatz ja nicht schlecht ist. Leider konzentrieren sie sich allein auf die Einnahmeseite, in der Hoffnung für ihre Steuererhöhungsorgie hier eine Mehrheit zu finden.
Die Mehreinnahmen sollen erzielt werden durch
- die Wiedererhebung der Vermögenssteuer,
- die angeblich gerechtere Besteuerung großer Erbschaften und
- eine Neugestaltung der Körperschaftssteuer.
Dies sind doch genau die Steuern die sie jedes Mal nennen, wenn sie etwas finanzieren wollen. Ich möchte Ihnen das mal am Beispiel Ihrer Lieblingssteuer, der Vermögenssteuer, verdeutlichen. Jetzt wollen sie mit der Vermögenssteuer den Haushalt konsolidieren. Im Juni wollten sie die Vermögenssteuer nutzen, um die Studiengebühren zu senken und im Mai sollte damit die Krankenhausfinanzierung in Niedersachsen ausgebaut werden.
Die Wiedereinführung der Vermögensteuer, aus der etwa eine Milliarde fließen sollen, ist wirtschaftlicher Unsinn.
Die Vermögenssteuer ist eine Substanzsteuer, d.h. sie ist unabhängig davon zu entrichten, ob jemand Gewinne erzielt oder Verluste macht. Das gilt insbesondere für Unternehmen. In konjunkturell schwierigen Zeiten kann das eine Gefahr für Investitionen und Arbeitsplätze darstellen.
Außerdem würde die steuerliche Attraktivität des Standorts Deutschland leiden. Die Vermögensteuer nach deutschem Zuschnitt stellt eine Ausnahme im internationalen Vergleich dar. Soweit in den wichtigen Industrieländern überhaupt eine Vermögensteuer erhoben wird, ist die Belastung wegen sehr hoher Freibeträge, niedriger Sätze oder der Befreiung bestimmter Vermögensarten, insbesondere von Betriebsvermögen, deutlich niedriger.
Ähnlich unrealistisch sind ihre Erwartungen an die Erbschaftssteuer. Im Jahr 2007 konnte das Land 343,3 Mio. € einnehmen – sie gehen von Mehreinnahmen in Höhe von 700 Mio. € aus. Das sind über 200%!
Ich kann mich erinnern, dass die Regierungskoalition in Berlin eine aufkommensneutrale Anpassung des Erbschaftssteuerrechts an das Verfassungsgerichtsurteil vorsieht.
Gerade familiengeführte, mittelständische Unternehmen trifft die z. Zt. geplante Erbschaftssteuerreform hart – trotz der Verschonungsregel, die sich zu einem bürokratischen Monster zu entwickeln droht!
Familienunternehmen sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Sie stellen die meisten Arbeits- und Ausbildungsplätze. Sie haben die stärkste Bindung an ihren Standort und ihre Beschäftigten. Sie verlagern ihre Betriebstätten nur dann ins Ausland, wenn die Rahmenbedingungen sie dazu zwingen. In diesen Unternehmen ist der Nachfolgefall an sich schon eine Herausforderung. Durch die Besteuerung im Erbschaft- oder Schenkungsfall kommen auf diese Unternehmen nochmals Belastungen hinzu, die oftmals existenzbedrohend sind. Das ist angesichts dringend notwendiger Investitionen zur Schaffung weiterer Arbeitsplätze nicht vertretbar.
Das vererbte Einfamilienhaus soll im Rahmen von Freibeträgen nicht belastet werden.
Aber gerade hier ergeben sich regional gravierende Unterschiede in Bezug auf den Verkehrswert. In München kostet ein Einfamilienhaus ungleich mehr als in Oldenburg.
Daraus kann man schließen, die Erbschaftssteuer als Ländersteuer anzusehen. Das ergibt sich auch aus der Tatsache, dass die Einnahmen aus dieser Steuer einzig den Ländern zustehen.
Die Einnahmen aus der Körperschaftssteuer sollen für Niedersachsen zusätzliche 600 Mio. Euro erbringen.
Damit wollen Sie den Landesanteil an der Körperschaftssteuer um knapp 60% erhöhen.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Steuererhöhung von der Wirtschaft angesichts des konjunkturellen Problems noch verkraftet werden kann.
Die Steuerbelastung für Unternehmen darf das durchschnittliche Besteuerungsniveau der entwickelten Industrieländer nicht übersteigen, sonst ist die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gefährdet. Eine gerechte Unternehmensteuer verhält sich neutral gegenüber Rechtsform-, Finanzierungs- und Umstrukturierungsentscheidungen in Unternehmen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Intention des Antrags fraglich, die Höhe der eingeplanten Finanzierung unrealistisch und die Mittel zur Erwirtschaftung der Gelder schädlich sind. Vor diesem Hintergrund wird es Sie nicht verwundern, dass wir ihren Antrag ablehnen.
Wenn Ihnen nach Veränderung in der Steuergesetzgebung ist, wenn Ihnen nach einem gerechten Steuersystem ist, empfehle ich Ihnen das Steuerkonzept der FDP:
1. Einführung eines Stufeneinkommenssteuertarifs mit den Sätzen 15%, 25%, 35%.
2. Abschaffung der Gewerbesteuer und Einführung eines Zuschlags auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer,
3. Unternehmerische Einkünfte mit max. 25 % besteuern,
4. Wettbewerbsfähige Abgeltungssteuer für Kapitalerträge,
5. Abschaffung der Mindestbesteuerung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2008
(Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2008)
Rede im Niedersächsischen Landtag zu TOP 3 am 7. Oktober 2008
Es gilt das gesprochene Wort!
Dieser Nachtragshaushalt ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Konsolidierung der Landesfinanzen.
Anlass für den vorgelegten Nachtragshaushalt ist eine Steuermehreinnahme in 2008 in Höhe von ca. 267 Mio. € gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplan für 2008. Ich begrüße es, dass die Landesregierung nicht der Versuchung erlegen ist, diese Steuermehreinnahmen gleich wieder auszugeben, sondern auf die Rücklagenentnahme in Höhe von 275 Mio. € zu Gunsten des Haushaltsjahres 2009 zu verzichten. Allerdings werden aus den Steuereinnahmen nur 150 Mio. € zu diesem Zweck eingesetzt. Das ist vernünftig, da keine 100 %ige Sicherheit besteht, ob die zusätzlichen Steuereinnahmen auch tatsächlich in voller Höhe fließen. Nach dem Prinzip eines vorsichtigen Kaufmanns (ach, hätten wir nur mehr davon in der Wirtschaft) werden daher nur diese 150 Mio. € eingesetzt. Die noch fehlenden 125 Mio. € werden durch Ausgabenkürzungen über alle Landesressorts eingespart.
Kritisiert wird von der Opposition die Rücknahme aus dem Wirtschaftsförderfond um 2 Millionen Euro. Bei insgesamt 47,7 Mio. € erscheint diese Kürzung um ca. 4 % vertretbar, der Straßenbau wird von 60 Mio. € auf 58 Mio. € gekürzt, das sind 1,2 %. Die bekanntlich entspannte Ausbildungssituation lässt die Kürzung um 2,5 Mio. € zu.
Ein Satz noch zur Globalen Minderausgabe: Selbstverständlich muss sie erwirtschaftet werden. Andernfalls wäre es eine nicht geplante und nicht genehmigte Mehrausgabe.
Dieser Nachtrag schafft Luft im Konsolidierungsprozess für 2009 und ist angesichts der aktuellen Finanzmarktturbulenzen für die Zukunft alternativlos. Der konjunkturelle Ausblick für die deutsche Wirtschaft trübt sich ein und auch die Weltwirtschaft ist von unsicheren Erwartungen geprägt!
Rücklagenentnahme heißt Inanspruchnahme von Kreditermächtigungen. Wenn die Landesregierung es schafft, von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch zu machen, senkt das aktuell und real das Kreditvolumen. Ich will hier nicht von einer Entlastung der angespannten Finanzmärkte sprechen, aber beispielhaft ist diese solide Finanzpolitik allemal. Das schafft Vertrauen. Und es ist eine solide Vorbereitung für die Haushaltsplanungen für 2009, die bereits in vollem Gange sind.
Wie es sich gehört, legen wir mit diesem Planentwurf alle notwendigen Änderungen, die bekannt sind mit vor:
- Durch Einsparungen im Kultushaushalt aufgrund von Besoldungsdifferenzen können wir den zugesagten finanziellen Mehrarbeitsausgleich bei den Lehrern auszahlen. Wir halten Wort! Die Einstellung von zusätzlichen 250 Lehrern – zur Sicherung der Unterrichtsversorgung – wird anteilig für 2008 bezahlt.
Eine Haushaltssperre oder ein KW-Vermerk, wie es die SPD forderte, würde jegliche Einstellungsaktivitäten konterkarieren. Wer bewirbt sich auf eine Stelle, die mit einer solchen Einschränkung versehen ist!
- Die Forschungsmittel für die CFK-Fertigungsentwicklung wird als VE für 2008 in Höhe von 10 Mio. € erbracht. 10 Mio. € werden auf 2009 übertragen, so dass mit dem neuen Ansatz in 2009 30 Mio. € zur Verfügung stehen. Die zugesagte Unterstützung für die Norddeutschen Airbus-Werke wird somit gewährleistet!
- Die Beratungen in den Fachausschüssen habe noch eine Reihe von Veränderungen erbracht, die ich im Einzelnen nicht aufzählen möchte.
Soviel sei gesagt: Für jede dieser Änderungen ist eine Gegenfinanzierung dargestellt. Vorbildlich und zur Nachahmung für die weiteren Haushaltsberatungen für 2009 empfohlen.
Es bleibt dabei:
* Die Nettokreditaufnahme wird in 2008 auf 550 Mio. € abgesenkt
* Die Nettokreditaufnahme wird in 2009 auf 250 Mio. € abgesenkt
* Wir halten an dem Ziel, den Haushalt bis spätestens 2010 ausgeglichen zu gestalten, fest.
Auch im Bewusstsein, dass die Rahmenbedingungen sehr, sehr schwierig sein werden.
Vor dem Hintergrund, dass wir auf einem Schuldenberg von über 50 Milliarden Euro, für den wir ca. 2,3 Milliarden Euro Zinsen pro Jahr zahlen, sitzen, sind dies, wenn auch ehrgeizige, aber notwendige Teilziele.
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009 - HG 2009 -)
Rede im Niedersächsischen Landtag am 16. September 2008
Es gilt das gesprochene Wort
Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
mit der Vorlage der Gesetzentwürfe für das Haushaltsjahr 2009 verfolgen die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP und die Landesregierung weiterhin den erfolgreich eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung wie er in der Koalitionsvereinbarung im Februar 2008 beschlossen wurde!
CDU und FDP gehen unbeirrt den Weg die Nettoneuverschuldung vollständig abzubauen und einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.
Bereits im Jahr 2010 werden wir mit dem Schuldenabbau beginnen - Schulden, die aus Ihrer Regierungszeit, verehrte Kollegen von der SPD und von den Grünen, also aus den Jahren vor dem Regierungswechsel 2003 herrühren -.
Auf dem Weg dahin konnten wir im Jahr 2006 zum ersten Mal für 2007 einen Haushaltsplan vorlegen, der der Niedersächsischen Verfassung entspricht, d.h. nur Investitionen dürfen mit Krediten finanziert werden, nicht laufende Ausgaben!
Wenn jetzt die Linken mehr Ausgaben fordern, bedeutet das eine höhere Verschuldung und Kreditaufnahme über die Verfassungsnorm. Soviel zur Verfassungstreue der Linken!
Schritt für Schritt konnten wir das Land aus dem wirtschaftlichen Tal herausführen. Das Land Niedersachsen befindet sich jetzt im Hinblick auf Wirtschaftswachstum und Arbeitslosenstatistik auf Erfolgskurs und hat bereits einen Platz im Mittelfeld der Bundesländer erreicht. Beweis dafür, dass eine Schwarz/Gelb-geführte Landesregierung ein Erfolgsmodell ist.
Ausgangslage
Wir haben gespart, wo es nötig war - teilweise unter Protest. Einsparungen sind für alle schmerzlich.
Hätten wir die unsolide Finanzpolitik der Regierung SPD/Grüne weitergeführt, wäre Niedersachsen über kurz oder lang pleite! Das kann nicht im Sinne der Bürger Niedersachsens, es kann auch nicht in Ihrem Sinne sein!
Obwohl die Konjunkturprognosen und damit die Einnahmeerwartungen deutlich zurückhaltender sind, halten wir an dem Ziel fest, die NKA auf 250 Mio. Euro abzusenken.
In der Zeit positiver Steuermehreinnahmen sind wir nicht der Versuchung erlegen, alles Geld auszugeben sondern haben vorsorglich etwas in die Rücklagen gepackt. Die Grundlage für eine langfristige Haushaltssanierung wird gerade in Zeiten mit steigenden Einnahmen gelegt.
Das nenne ich vorausschauende Finanzpolitik.
Auf dem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt ist die Nettoneuverschuldung auch nicht die einzige relevante Größe. Ähnlich wichtig ist das strukturelle Defizit. Zur Erinnerung: Das strukturelle Defizit ist die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben, die durch Schulden und Vermögensveräußerungen geschlossen werden muss.
Diese Lücke ist von den 3,3 Mrd. Euro die uns die SPD geführte Landesregierung hinterlassen hat auf 1,1 Mrd. Euro im Haushalt 2008, gesunken. Dies war und ist aber auch nur möglich, weil wir in der Ausgabenpolitik sehr zurückhaltend agieren.
Deutlich wird diese Erfolgsstorie an der Entwicklung dee Kreditfinanzierungsquote - also der Anteil der Neuverschuldung an den bereinigten Ausgaben - die sich seit der Regierungsübernahme im Jahr 2003 stetig nach unten bewegte von ca. 16 % auf 2,3 % im laufenden Jahr und 1,0 % in 2009 und 0 % in 2010.
Einnahmen
Es genügt aber nicht sich nur auf die Steuereinnahmen zu verlassen. Auch hohe Steuereinnahmen sollten uns nicht dazu verleiten, vom Konsolidierungskurs abzuweichen und die Ausgabendisziplin schleifen zu lassen. Zumal die internationalen Rahmenbedingungen alles andere als sicher sind (US-Bankenkrise, Zusammenbruch Lehmann Brother) und auch die nationale Konjunkturentwicklung keinen Anlass zu überschäumenden Optimismus bietet.
Daher gehören zur Einnahmeseite auch die Verkaufserlöse aus der Privatisierung von Landesvermögen. Die FDP-Fraktion unterstützt Privatisierungen unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten.
Wir müssen uns stets fragen, was im Interesse des Landes ist, was zur echten Daseinsfürsorge des Staates gehört.
Selbstverständlich kommen die daraus resultierenden Verkaufserlöse dem Landeshaushalt zugute und dienen in erster Linier der Haushaltskonsolidierung. Das muss ja nicht immer so bleiben. Wir würden es sehr begrüßen, wenn in Zukunft diese Mittel zweckgebunden für z.B. Bildung, Forschung und Innovation zur Verfügung stehen.
So haben wir der Veräußerung der Niedersächsischen Spielbanken zugestimmt, weil wir der Meinung sind, dass Glücksspiel nicht zur staatlichen Daseinsvorsorge gehört!
Das gilt auch für die Osthannoversche Eisenbahnen AG und dier Landeskrankenhäuser, weil wir glauben, dass es nicht Aufgabe des Staates ist Eisenbahnen und psychiatrische Kliniken zu betreiben.
Ich halte es im Übrigen für hochgradig verwerflich unterschwellige Ängste vor der Privatisierung zu schüren. Darauf dürfen wir uns nicht einlassen. Ansonsten müssten Millionen deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unnötige Ängste ausstehen.
Ich will nicht die einzelnen Beteiligungen diskutieren. Das ist öffentlich für die Marktstellung dieser Unternehmen nicht gut.
Soviel sei gesagt, ein Ausbau der Landesbeteiligungen ist angesichts der Haushaltslage kaum finanzierbar.
In diesem Zusammenhang werden wir uns mit der Frage beschäftigen, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, Landesimmobilien zu veräußern, wobei klar sein muss, dass "sale and lease back" ein Finanzierungsinstrument zur Deckung von kurzfristigen Liquditätslücken ist, bei langfristiger Betrachtung dieses durchaus teurer sein kann als die reine Kreditfinanzierung.
Ausgaben
Alle Bereiche der Landespolitik mussten in den letzten Jahren eine Vielzahl von Kürzungen hinnehmen, so dass alle Ressorts einen erheblichen Beitrag zur Konsolidierung geleistet haben.
Immerhin haben die Konsolidierungsmaßnahmen der vergangenen zwei Jahre eine Entlastung von rund 1,6 Mrd. Euro pro Jahr zur Folge!
Dabei mussten bei den Personalkosten, die bekanntlich über 45% der Gesamtausgaben ausmachen, besonders harte Einschnitte hingenommen werden:
Zur Ausgabensenkung gehören z.B. auch
* Die Fortsetzung der Aufgabenkritik in der Öffentlichen Verwaltung
* Die Durchführung eines PPP-Projektes im Justizvollzug.
Kommunaler Finanzausgleich
Ich will bei dieser Gelegenheit nicht verschweigen, dass wir die Steuerverbundqote im Kommunalen Finanzausgleich unverändert sein lassen.
Aufgrund der Steuermehreinnahmen, der Absenkung der Gewerbesteuerumlage sowie durch die vorgenommene Kürzung des Weihnachtsgeldes und des Urlaubsgeldes konnten die Einnahmeverluste kompensiert werden, so dass die Verteilungssymmetrie zwischen Land und Kommune mehr als gewahrt blieb.
Zukunftsprojekte
Bei allen Einsparzwängen muss Niedersachsen dringend eine langfristige Orientierung beibehalten und zukünftige Wirtschaftsstrukturen stärken.
Den strategischen Zielen für Wachstum und Zukunftsorientierung Innovation, Mobilität, Internationalität und Flexibilität- wird weiterhin Vorrang eingeräumt.
Dazu gehören Investitionen in unsere Häfen (Jade-Weser-Port, Cuxhaven) und in die Verkehrsinfrastruktur (Planungskosten für die A 22 und die Y-Trasse)
Außerdem stellen wir die Co-Finanzierung sämtlicher EU-Mittel für den ländlichen Raum sicher und können so schlagkräftige Fördermöglichkeiten für den ländlichen Raum nutzen.
Schulen und Hochschulen stehen ganz oben auf der Agenda, so haben wir beispielsweise 1 Mio. Euro für den Einstieg in ein Niedersächsisches Stipendienmodell in den Haushalt eingestellt.
Die Verbesserung der Kinderbetreuung zählt ebenso zur Zukunftssicherung. Wir arbeiten an einem Konzept, das effektiv und bezahlbar ist.
Und wir bereiten uns auch weiter auf die möglichen Herausforderungen des Klimawandels vor, beispielsweise durch Maßnahmen für den Küstenschutz. Hier sind zurzeit fast 59 Mio. veranschlagt
Ich möchte die Beratung der Einzelpläne in den Fachausschüssen nicht vorwegnehmen.
Ich hoffe auf konstruktive Beratungen und darauf, dass aus den Oppositionsfraktionen nicht nur populistische, nicht finanzierbare Vorschläge kommen, die dann allenfalls dazu geeignet wären die Konzeptionslosigkeit der Opposition unter Beweis zu stellen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
wir nehmen mit Zustimmung zur Kenntnis, dass die Landesregierung den erfolgreich beschrittenen Weg zur Konsolidierung der Landesfinanzen fortsetzt, und das Land gleichzeitig durch zukunftsweisende Ausgabenpolitik vorangebracht wird.
Aber von diesem Kurs werden wir uns nicht abbringen lassen: Im Sinne des Landes und der zukünftigen Generationen.
Rede Im Niedersächsichen Landtag am 2. Juli 2008
"Raus aus der Schuldenfalle - generationengerechte Finanzpolitik durch Neuverschuldungsverbot langfristig absichern!"
Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/246
Es gilt das gesprochene Wort!
Seit dem Regierungswechsel im Jahr 2003 haben CDU und FDP durch einen konsequenten Konsolidierungskurs die Nettokreditaufnahme von 3 Mrd. von 2002/2003 auf € 600 Mio. Euro für 2008 gesenkt.
Darüber hinaus, wurde bereits im Haushaltsjahr 2006 die Norm der Niedersächsischen Verfassung eingehalten! Das heißt, Kredite wurden ausschließlich für Investitionen aufgenommen.
Diese solide Haushaltspolitik wird dazu führen, dass wir 2010 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen werden und mit der Tilgung zu beginnen können!
Dennoch liegt ein Schuldenberg von fast 50 Mrd. € vor uns.
Dafür zahlen wir Zinsen in Höhe von 2,3 Mrd. € pro Jahr – das sind 9,7 % der Gesamtausgaben des Landeshaushaltes.
Allein die in der Verfassung vorgesehene Ausnahme, dass bei Vorliegen eines gestörten Gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes gegen die Verfassungsnorm verstoßen werden darf, ermöglichte diesen Schuldenanstieg. Diese Restriktion hat also nicht gewirkt, weil diese Ausnahmeregel allzu ungenau und ohne Sanktionen war.
Insofern stellt sich mir die Frage, ob - wie im Antrag der Grünen ausgeführt – Konjunkturverläufe und wirtschaftliches/ökologisches Gleichgewicht die richtigen Parameter sind.
Wir sind es den zukünftigen Generationen schuldig, Instrumente zu schaffen, die ein weiteres Anhäufen von Schulden ein für alle Mal verhindern.
Wir wollen mit unserem Entschließungsantrag eine Initialzündung setzen und damit einen Umdenkungsprozess und Mentalitätswechsel auch in diesem Landtag erreichen.
Wir bauen dabei auf die Ergebnisse der Föderalismus-Kommission II, die sich zum Ziel gesetzt hat, ein für Bund und Länder geltendes verfassungsrechtlich abgesichertes Neuverschuldungsverbot zu entwickeln.
Nach dem bisherigen Informationsstand sind die bisher entwickelten Regelungen vage, sie werden auch als mutlos bezeichnet.
Knackpunkte dabei sind:
1. das absolute Verschuldungsverbot wird insbesondere auf Betreiben der SPD aufgeweicht zu einer sog. Defizitgrenze. (0.5 % vom BIP beim Bund und 0,25 % bei Ländern)
2. Schwierig wird der Umgang mit den Altschulden.
Richtig ist, dass ein Verschuldungsverbot nur wirkt, wenn die Frage der Altschulden geklärt ist. Zum Umgang mit Kassenkrediten ist nichts gesagt.
3. Offen sind auch die Fragen der partiellen Steuerautonomie der Länder, sowie die Organisation der Steuerverwaltung, ob zentral oder dezentral. Ich favorisiere die Länderkompetenz.
Vor dem Hintergrund dieser strittigen Diskussion kommen Zweifel auf, ob es tatsächlich gelingt noch in diesem Jahr – bis zum Herbst – die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Verschuldungsverbot für Bund und Länder zu schaffen.
Wir wollen mit unserem Antrag den Diskussionsprozess in Gang halten, um ggf. zeitnah eine verfassungsrechtliche niedersächsische Lösung mit Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD und den Grünen, zu erarbeiten.
Wir haben Sie dazu eingeladen und wir gehen davon aus, dass Sie Ihre finanzpolitische Verantwortung wahrnehmen und mit uns die erforderliche 2/3-Mehrheit sichern. Unser Ansinnen ist alles andere als populistisch, sondern ein Gebot der Stunde.
Selbstverständlich kann dies nur der Beginn sein. Von Durchpeitschen kann keine Rede sein. Natürlich müssen wir uns über Ausnahmetatbestände verständigen (Notlagen wie z.B. Naturkatastrophen).
Ich würde mich freuen, wenn es uns gelingt, auf der Basis unseres Antrags eine gemeinsame Vorgehensweise zu finden.
Für den Fall, dass unsere Bemühungen erfolglos sind, haben CDU und FDP vorgesehen im Rahmen ihrer parlamentarischen Mehrheit eine landesrechtliche Lösung zu entwickeln, die ab 2010 die Landesregierung zur Vorlage eines Haushaltsplanentwurfes, der keine neue Kreditaufnahme vorsieht, verpflichtet.
Ausgeglichene Haushalte müssen die Regel sein!
Denn die Schulden von heute sind die Steuern von morgen!
Finger weg vom VW-Gesetz - Volkswagen soll Volkswagen bleiben
Rede anlässlich der Aktuellen Stunde am 15.09.2008
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
VW ist ein erfolgreiches Unternehmen das in Niedersachsen für Wachstum, Innovation und Beschäftigung sorgt.
Sie alle wissen, dass die FDP-Fraktion der Beteiligung des Landes an VW kritisch gegenübersteht.
Wir respektieren aber selbstverständlich den Wunsch der Mehrheit in diesem Hause, an dieser Beteiligung festzuhalten.
Und wir tun dies völlig unbeeindruckt von anderslautenden Empfehlungen aus Brüssel und Berlin.
Wir sind zwar der Meinung, dass ein weltweit aufgestellter Konzern, der in den Zukunftsmärkten China, Indien und Osteuropa (Russland) sowie Mexiko und Amerika tätig ist, unabhängig von der Politik erfolgreich sein kann. Aber ich verstehe auch das Interesse daran, diesen Expansinsprozess im Interesse der niedersächsischen Arbeitsplätze beeinflussen zu wollen.
Die Bundesregierung arbeitet nach dem EUGH-Urteil zum VW-Gesetz jetzt an einem neuen Gesetz, mit dem Ziel alle europarechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Noch bevor die EU-Kommission sich inhaltlich mit einem verabschiedeten Gesetz befassen kann, kündigt der Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy an, dass er so schnell wie möglich vorschlagen werde, die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.
Neu ist das Verfahren. Noch bevor eine endgültige Entscheidung über ein Gesetz gefallen ist, wird dieses durch den EU-Binnenmarktkommissar angegriffen. Da könnte man schon sich schon fragen, ob Kommissar McCreevy eventuell voreingenommen ist.
Hier soll die Höhe der Sperrminorität angegriffen werden – und die ist legal. Paragraph 179 des Aktiengesetzes sagt zwar, dass die Sperrminorität generell bei 25% liegen sollte, lässt aber auch unterschiedliche Regelungen zur Höhe von Sperrminoritäten zu und steht damit auch nicht im Widerspruch zum EU-Recht.
Insofern warten wir den Ausgang des Verfahrens ab.
Wir hoffen, dass der VW-Konzern seinen Weg als ertragsstarkes Unternehmen im Weltmarkt fortsetzen kann. Und das unbehelligt von Machtkämpfen und Familienkrächen.
Alle: Anteilseigner, Arbeitnehmervertreter und Politik sollten sich darauf konzentrieren, VW auf diesem Weg alle Hindernisse wegzuräumen
Im Interesse des Unternehmens, seiner Beschäftigten und des Landes Niedersachsen!
Mündliche Anfrage im Niedersächsischen Landtag:
Abgeordneter Klaus Rickert (FDP):
Zukunft der ZAAB in Oldenburg
Mündliche Anfrage im Niedersächsischen Landtag:
Abgeordneter Klaus Rickert (FDP)
Zukunft der ZAAB in Oldenburg
Die Länder nehmen die im Bundesgebiet um Asyl nachsuchenden oder die ins Bundesgebiet unerlaubt eingereisten ausländischen Staatsangehörigen auf. Die Verteilung auf die einzelnen Länder erfolgt nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Niedersachsen unterhält mit den Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörden (ZAAB) in Braunschweig und Oldenburg zwei Aufnahmeeinrichtungen für diese Personenkreise.
Wie in der NWZ am 12. April 2008 zu lesen war, plant das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration eine Organisationsreform der ZAAB. Die zwei Aufnahmeeinrichtungen sollen zu einer Behörde verbunden werden, weshalb die Oldenburger die Schließung ihrer ZAAB befürchten.
Deshalb frage ich die Landesregierung:
1. Vor dem Hintergrund, dass der Mietvertrag 2011 ausläuft: Was beabsichtigt die Landesregierung zu tun, um sowohl für den Vermieter als auch für die Mieter Planungssicherheit herzustellen?
2. Was wird aus den ca. 200 in Blankenburg angesiedelten Mitarbeitern der ZAAB?
3. Welche Folgen hätte die Schließung Blankenburgs für die quotierte dezentrale Asylbewerberunterbringung in Oldenburg?
Rede von Klaus Rickert zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Steuerbetrug bekämpfen - Steuergerechtigkeit herstellen" am 8. Mai 2008 im Niedersächsischen Landtag
Es gilt das gesprochene Wort!
"Wer Steuern hinterzieht muss konsequent verfolgt und bestraft werden. Die vorhandenen Gesetze und Mittel reichen hierfür aus.
Steuerhinterziehung ist keineswegs nur ein Problem hoher Einkommen, sondern zieht sich durch alle Einkommensschichten: Der Handwerker wird "ohne Rechnung" bezahlt.
Schwarzarbeit, vor allem von denjenigen, die dies systematisch machen, ist kein Kavaliersdelikt.
Wer glaubt, es würde reichen einige Großverdiener möglichst hart zu verurteilen und damit wäre das Problem Steuerhinterziehung erledigt, der macht es sich zu einfach oder will einfach nur mit populistischen Forderungen Stimmen fangen.
Damit will ich die Steuerhinterziehung in großem Stil unter Ausnutzung ausländischer Steueroasen nicht verniedlichen.
Solange Bürger die Steuergesetzgebung als kompliziert und auch ungerecht empfinden – jüngstes Beispiel Erbschaftssteuer –, muss man sich nicht wundern, wenn gezielt nach Schlupflöchern und anderen Umgehungsmöglichkeiten gesucht wird.
Und der Bürger differenziert nicht zwischen den einzelnen Steuerarten. Eine überhöhte Kraftfahrzeugsteuer (Ökosteuer) auf den Treibstoff, eine Mehrwertsteuererhöhung auf fast 20% des Warenwertes usw. tragen ebenfalls nicht zur Verbesserung der Steuermoral bei. Von den staatlich indizierten Kosten für das Gesundheitswesen (Krankenkassenbeiträge) ganz zu schweigen.
Selbst Dieter Ondracek, der Bundesvorsitzende der deutschen Steuergewerkschaft, sagt: "Effektives Mittel im Kampf gegen Steuerhinterziehung und –kriminalität ist eine durchgreifende Steuervereinfachung". Auch deswegen fordert die FDP schon seit Jahren ein einfacheres Steuersystem.
Ein einfaches und gerechtes Steuersystem entlastet auch die Finanzämter, die sich dann auf die auffälligen und komplizierten Fälle konzentrieren können.
Den Vorwurf der Grünen, das Land würde Steuerhinterziehung begünstigen, indem Stellen bei der Finanzverwaltung abgebaut wurden, weise ich zurück.
Natürlich mussten auch die Finanzämter im Zuge der Konsoli-dierungsmaßnahmen Stellen abgeben, dies hat aber zu keinem Zeitpunkt die Funktionsfähigkeit der Finanzämter beeinträchtigt.
Zusätzlichen Mitarbeiter für die Steuerverwaltung bringen nach meiner Auffassung nicht den erhofften Mehrwert – man kann auch von einem sinkenden Grenznutzen pro zusätzlichen Finanz-beamten sprechen. Zusätzliche Mitarbeiter in der Steuerverwal-tung bedeuten auch eine zusätzliche Belastung für den Landeshaushalt. Automatisierte Prüfverfahren und verbesserte Standards sind dabei viel effektiver.
Dennoch – und das geschieht durch die Übernahme der Abschlussjahrgänge – muss das altersbedingte Ausscheiden ausgeglichen werden. Das vorhandene Qualitätsniveau muss durch entsprechende Ausbildungsmaßnahmen nicht nur gehalten, sondern ausgebaut werden.
Die Grünen dokumentieren wieder einmal ihr grundsätzliches Misstrauen gegen die Steuerzahler und somit praktisch alle Bürger und kennen nur eine Antwort:
Mehr Staat, mehr Bürokratie, mehr Kontrollen, härtere Strafen.
Der Antrag enthält aber auch interessante Hinweise, z.B. auf die Notwendigkeit bilateral bzw. international sog. Steueroasen zu beseitigen.
Einer Zentralisierung der Steuerverwaltung auf den Bund stehe ich sehr skeptisch gegenüber."
Rede zur Schulstrukturdebatte
Hans-Werner Schwarz
Schulpolitischer Sprecher
Antwort auf die Mündliche Anfrage im Landtag zur Zukunft der ZAAB in Oldenburg
Anlage 7
Antwort
des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 9 des Abg. Klaus Rickert (FDP)
Zukunft der ZAAB in Oldenburg
Die Länder nehmen die im Bundesgebiet um Asyl nachsuchenden oder die ins Bundesgebiet unerlaubt eingereisten ausländischen Staatsangehörigen auf. Die Verteilung auf die einzelnen Länder erfolgt nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Niedersachsen unterhält mit den Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörden (ZAAB) in Braunschweig und Oldenburg zwei Aufnahmeeinrichtungen für diese Personenkreise.
Wie in der NWZ am 12. April 2008 zu lesen war, plant das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration eine Organisationsreform der ZAAB. Die zwei Aufnahmeeinrichtungen sollen zu einer Behörde verbunden werden, weshalb die Oldenburger die Schließung ihrer ZAAB befürchten.
Deshalb frage ich die Landesregierung:
1. Vor dem Hintergrund, dass der Mietvertrag 2011 ausläuft: Was beabsichtigt die Landesregierung zu tun, um sowohl für den Vermieter als auch für die Mieter Planungssicherheit herzustellen?
2. Was wird aus den ca. 200 in Blankenburg angesiedelten Mitarbeitern der ZAAB?
3. Welche Folgen hätte die Schließung Blankenburgs für die quotierte dezentrale Asylbewerberunterbringung in Oldenburg?
Das Land Niedersachsen unterhält derzeit zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen die beiden im Zuge der Verwaltungsmodernisierung zum 1. Januar 2005 mit Sitz in Braunschweig und Oldenburg neu gebildeten Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörden (ZAAB). Mit einer Kapazität von jeweils 550 Plätzen werden diese Einrichtungen multifunktional als Aufnahmeeinrichtung, Gemeinschaftsunterkunft und Ausreiseeinrichtung im Sinne des Asylverfahrensgesetzes und des Aufenthaltsgesetzes genutzt. Organisatorisch zugeordnet zur ZAAB Oldenburg ist die Einrichtung in Bramsche. Diese wird mit einer Kapazität von ebenfalls bis zu 550 Plätzen ausschließlich als Gemeinschaftsunterkunft für ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer genutzt und widmet sich schwerpunktmäßig der Förderung der freiwilligen Ausreise. Die ZAAB Oldenburg - Standort Blankenburg - nutzt die dortige Liegenschaft im Rahmen eines Mietvertrages, der bis zum 30. Juni 2011 läuft.
Die zuständige Fachabteilung im Innenressort ist damit befasst, die Organisation und Personalausstattung der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörden im Bereich der Leitungsstrukturen und der zentralen Verwaltungsbereiche zu optimieren, um die Einrichtungen in diesen sogenannten Querschnittsaufgaben noch effektiver zu gestalten und damit gleichzeitig deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen der Abgeordneten Briese - Drs. 16/115 - und Krogmann - Drs. 16/195 - verwiesen.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Nach den bisherigen Vorstellungen zur neuen Organisationsstruktur, über die vor der endgültigen Umsetzung gemäß Artikel 38 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung die Landesregierung zu beschließen hat, soll es voraussichtlich zum 1. Januar 2009 in Niedersachsen statt bisher zwei nur noch eine Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde mit Sitz in Braunschweig geben, die über Außenstellen verfügen kann. Die bisher vom Land vorgehaltenen Unterbringungskapazitäten sollen unverändert in einer Ge-samtkapazität von insgesamt 1 650 Plätzen erhalten bleiben. Eine dauerhafte Garantie für den Erhalt von Standorten/Einrichtungen für bestimmte Aufgaben kann eine Landesregierung - unabhängig davon, ob es sich um eine angemietete oder eine landeseigene Standortliegenschaft handelt - selbstverständlich niemals geben. Angesichts der guten Auslastung der Einrichtungen, der aktuell leicht ansteigenden Zugangszahlen und der weiterhin bestehenden politischen Zielrichtung der Landesregierung, die Aufnahme und Unterbringung von Personen ohne Bleibeperspektive vornehmlich als eigene Aufgaben des Landes wahrzunehmen und die Kommunen von dieser Aufgabe durch Anstrengungen soweit als möglich zu entlasten, besteht für die eigene Landesregierung derzeit keine Veranlassung, über Kapazitätsveränderungen nachzudenken.
Zu 2: Die ZAAB Oldenburg beschäftigt am Standort Blankenburg derzeit rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hiervon ist lediglich ein geringer Anteil in den von der geplanten Reorganisation betroffenen Querschnittsbereichen tätig. Insoweit wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Zu 3: Gemeinden, die nicht Standort einer Aufnahmeeinrichtung oder einer solchen angegliederten Gemeinschaftsunterkunft sind, können von der Verteilung von Ausländerinnen und Ausländern nicht gemäß § 1 Abs. 1 des Aufnahmegesetzes ausgenommen werden. Im Falle einer Schließung müsste die Stadt Oldenburg entsprechend ihrer Aufnahmequote Ausländer aufnehmen.
Raus aus der Schuldenfalle - generationengerechte Finanzpolitik durch Neuverschuldungsverbot langfristig absichern!Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/246
Siehe Rubrik Reden/Informationen aus dem Landtag
Sonderausgabe Aktuelles aus dem Landtag (16.01.2008)